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Forum » Allgemeines » ThreadÜberstellung von Flüchtlingspaar nach Polen v
02.06.2014 19:02
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0 Überstellung von Flüchtlingspaar nach Polen verhindern! Quarteera e.V. fordert den Landtag Nordrhein-Westfalens und die Zentrale Ausländerbehörde NRW dringend auf, das Überstellungsverfahren für Merim K. sowie das Feststellungsverfahren für Sezim A. einzustellen und das Asylverfahren für beide Frauen in Deutschland fortzusetzen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann und soll von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen. Begründung: Merim K. (25) und Sezim A. (29) flohen Ende 2013 aus ihrer Heimat Kirgisistan. Ihr Leben als lesbisches Paar machte ihr Leben zur Hölle, die alltäglichen Diskriminierungen gipfelten in mehrfachen gewaltsamen Übergriffen auf der Straße, Verfolgung bis in die eigene Wohnung und Vergewaltigung durch die Sicherheitsorgane. Einen Ausweg sahen sie nur in der Flucht. Sie ließen alles zurück, um ohne Bedrohung zusammen leben zu können.
 Da sie als alleinstehende Frauen kein Visum nach Deutschland erhielten, wichen sie auf die polnische Botschaft aus und reisten schließlich über Polen nach Deutschland ein. Beim Asylantrag in Deutschland gaben sie an, ein Paar zu sein. Dennoch sollten sie in getrennten Flüchtlingsheimen untergebracht werden, das konnte nur in letzter Sekunde durch Intervention bei der zuständigen Bezirksregierung verhindert werden.

 Weil sie zwangsläufig über Polen eingereist waren (und diese Tatsache an keiner Stelle verheimlichten), ist Polen nach den Vorschriften des Dublin-Abkommens für ihren Asylantrag zuständig. Die Situation von LGBT-Flüchtlingen in Polen ist alarmierend, eine Ausweisung der beiden in das polnische Asylsystem würde ohne Frage eine weitere Traumatisierung der ohnehin stark traumatisierten jungen Frauen verursachen. In Polen hat noch keine Frau aufgrund der Verfolgung wegen ihrer lesbischen Orientierung Asyl erhalten, nur ein schwuler Mann aus Uganda. Es bestehen berechtigte Zweifel, dass ihnen in Polen Asyl gewährt wird, wie polnische Menschenrechtler mitteilen. Da sich ihre persönliche Verfolgungssituation in Kirgisistan nicht verändert hat, stellt die Rückkehr dorthin eine Lebensgefahr dar.

 Beide Frauen sind durch die massiven homophoben Übergriffe in ihrer Heimat traumarisiert und brauchen professionelle, LGBTI-sensible psychologische Betreuung. Sie sind außerdem auf eine funktionierende LGBTI-community angewiesen, in der sie sich frei bewegen können und psychologische Unterstützung erfahren können. Im Asylverfahren sind sie außerdem auf eine LGBTI-sensible juristische Beratung und Vertretung angewiesen. Auf keinen Fall dürfen sie getrennt werden, eine Trennung wäre eine massive Belastung. Alle Faktoren können nach einer Überstellung nach Polen nicht oder nur sehr eingeschränkt gewährleistet werden.

 Deutschland hat die Möglichkeit, in Einzelfällen eine Überweisung in das Einreiseland zu verhindern, indem es den Fall selbst übernimmt (Selbsteintrittsrecht). Das liegt im Ermessen des Bundesamts, diese Möglichkeit wurde trotz Nachfrage ihrer Anwältin nicht genutzt. Für Sezim ist das Feststellungsverfahren eingeleitet, allerdings bisher noch ohne Rückmeldung aus Polen, so dass zusätzlich eine Trennung wahrscheinlich ist.

 Der Eilantrag der Anwältin, die Entscheidung über die Überstellung nach Polen aufgrund der erschwerten Bedingungen für homosexuelle Flüchtlinge dort zu überprüfen, wurde vom Gericht abgelehnt. 

Weder ihre Anerkennung als Familie noch die Möglichkeit, weiterhin gemeinsam untergebracht zu werden, können im polnischen Asylverfahren garantiert werden. Eine Trennung könnte für beide Frauen dramatisch Folgen haben.

 Im Namen aller Unterzeichner/innen. Berlin, 01.06.2014 (aktiv bis 28.06.2014) https://www.openpetition. [...] rhindern
editiert am 02.06.2014 19:04
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25.06.2014 10:44
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23.06.2014 07:51
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14.06.2014 14:58
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13.06.2014 12:25
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11.06.2014 09:16
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