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Masernfall in Essen: Tatsächlich Tod durch Ma


15.06.2017 10:09
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Masernfall in Essen: Tatsächlich Tod durch Masern?

Eine 37 Jahre alte Mutter von drei Kindern stirbt in Essen an Masern, weil sie in ihrer Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft worden war. Dieser traurige Fall macht derzeit in den Medien – begleitet von der üblichen Propaganda – die Runde. Bei nähe- rem Hinsehen und mit den mittlerweile aus anderen Quellen verfügbaren Zusatzin- formationen sieht der Fall jedoch anders aus.

• Das Unterlassen der notwendigen intensiven medizinischen Unterstützung durch die Verweigerung der Krankenhausaufnahme und der Fehlbehandlung durch den Arzt ist als schwerer Behandlungsfehler zu bewerten.

• Die Aussage, dass eine 2. Impfung das Leben der Mutter gerettet hätte, ist Propaganda, da selbst mit zwei Impfungen bis zu jeder 13. trotzdem erkrankt!
• Soll durch die Impfpropaganda von einem schweren tödlichen Behandlungsfehler abgelenkt werden?

Laut mehreren übereinstimmenden Aussagen von Verwandten und Freunden war die Mutter bereits zwei Wochen vor ihrem Tod krank. Es ging ihr von Tag zu Tag schlechter. Ihr Hausarzt hielt das hohe Fieber und den Husten für eine Grippe und ver- schrieb gleich zu Beginn auf Verdacht ein Antibiotikum. Als sich der Zustand der Frau weiter verschlechterte und auch noch ein weißlicher Ausschlag im Mundraum hinzu- kam, vermutete der Hausarzt einen Pilzbefall im Mund, setzte das Antibiotikum ab und verordnete ein weiteres Medikament gegen den Pilz.

In den zwei Wochen vor ihrem Tod versuchte die Mutter mindestens zwei Mal im örtlichen Krankenhaus auf- genommen zu werden, weil es ihr so schlecht ging. Das wurde vom Krankenhaus mit dem Hinweis verweigert, dass man kein freies Bett habe. Die Bundesgesundheitsbe- hörde Robert-Koch-Institut empfiehlt ausdrücklich die Bettruhe bei einer Maserner- krankung8. Bei einer dreifachen Mutter wäre alleine aus diesem Grund die frühzeitige Einweisung ins Krankenhaus dringend angezeigt gewesen. Als wenige Tage vor ihrem Tod ein Hautausschlag auftrat, wurde ein Bluttest gemacht und die Maserndiagnose gestellt. Daraufhin wurde die Mutter endlich in das Uniklinikum Essen eingewiesen.

Es ging ihr da schon extrem schlecht, dass sie dort einen Tag später verstarb. Mittlerweile wurde bei der Polizei Anzeige wegen diesen unfassbaren Versäumnissen erstattet. Sobald uns hier nähere Informationen vorliegen, werden wir diese Informationen ergänzen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit Januar einen Masernausbruch, bei dem vor allem die Städte Duisburg, Essen, Oberhausen und Dortmund betroffen sind. Bis zur 19. Kalenderwoche sind in NRW insgesamt 381 Masernfälle gemeldet worden. Die be- handelnden Ärzte und Krankenhäuser hätten also viel früher einen Masernverdacht aussprechen und einen Labortest durchführen lassen müssen.
Mit der Einführung der Massenimpfungen gegen Masern wurde die Krankheit ins Säuglings- und Erwachsenenalter verschoben. In beiden Altersgruppen besteht ein erhöhtes Risiko für Komplikationen.

Aufgrund der aktuell vorliegenden Informationen liegt bei dem tragischen Masernto- desfall in erster Linie ein schwerer Behandlungsfehler durch das Unterlassen eines zeitigen Labortests, durch die anfängliche Fehlbehandlung und durch die Nichtauf- nahme ins Krankenhaus mit rechtzeitiger intensivmedizinischer Behandlung vor. To- desfälle durch Behandlungsfehler sind nicht ungewöhnlich. Laut AOK-Krankenhaus- report sterben jedes Jahr rund 19.000 Patienten durch Behandlungsfehler.

Die WHO empfiehlt Antibiotika bei Masern erst dann einzusetzen, wenn bakterielle Zweiterkrankungen, wie z.B. Lungenentzündung auftreten. Masernfälle sollten eine intensive medizinische Unterstützung erhalten, um u.a. eine Austrocknung des Patienten zu verhindern. Laut Schilderung einer Freundin resultierte der schlechte Allgemeinzustand der Mutter bei der viel zu späten Einlieferung ins Krankenhaus auch aus der völligen Austrocknung.

Außerdem sollten alle akuten Fälle unverzüglich nach Diagnosestellung zwei Mal im Abstand von einem Tag hochdosiertes Vitamin A erhalten. Das wurde laut bisher vor- liegenden Informationen bei der Mutter unterlassen. In der Fachliteratur sind Fallbei- spiele wohl dokumentiert, in denen selbst schwere Verläufe bei den Masern durch hochdosiertes Vit. A u.a. begleitende Maßnahmen erfolgreich behandelt wurden. Auch die Verweigerung der notwendigen unterstützenden Maßnahmen während der zunehmenden Verschlechterung des Allgemeinzustands in den zwei Wochen vor dem Tod muss als schwerer Behandlungsfehler bewertet werden.

Die Verstorbene war als Kind einmal gegen Masern geimpft worden. Das entsprach damals den staatlichen Impfempfehlungen! Als jedoch immer mehr Geimpfte er- krankten, wurde von den Behörden eine 2. Masernimpfung eingeführt, um die sog. Impfversager der 1. Impfung zu reduzieren. Nach zwei Impfungen sind laut Aussage der Gesundheitsbehörden zwischen 92 % und 99 % vor einer Erkrankung geschützt. Dies bedeutet jedoch im Klartext, dass selbst nach zwei Impfungen bis zu jeder 13. trotzdem nach einem Masernkontakt erkrankt. Die Behauptung, dass die Frau durch eine zweite Impfung sicher gerettet gewesen wäre, ist also Propaganda.

Unsere Gedanken gelten der Familie und den Freunden der Verstorbenen. Wir drü- cken ihnen unser herzliches Beileid aus und haben die volle Unterstützung bei der rechtlichen Aufarbeitung zugesagt. Das EFI-Team.

https://www.efi-online.de

Lasst ihr impfen? Welche Impfungen sind für Euch sinnvoll? Welche schaden eher?


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16.06.2017 17:39
editiert am 16.06.2017 17:40 melden kommentieren
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