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Für upskirting gilt jetzt das StGB


18.09.2020 17:50
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E N D L I C H !!!!

Es ist durch den Bundesrat:
upskirting und die Weiterverbreitung dieser Bilder hat jetzt ein Strafmass zwischen Geldstrafe und bis zu 2 Jahren Haft !!!
Geht damit auch in's polizeiliche Führungszeugnis ein!





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19.09.2020 09:36
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editiert am 19.09.2020 09:43 melden kommentieren
19.09.2020 09:36
19.09.2020 00:29
18.09.2020 23:59
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18.09.2020 19:14
18.09.2020 19:11
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18.09.2020 17:54

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