Alternativer Titel:
Niemand hat die Absicht, die Meinungsfreiheit zu beschneiden
In der Medienlandschaft relativ randständig und unbemerkt erwähnt kommt da womöglich auf uns alle, die wir uns in sog. sozialen Netzwerken tummeln, etwas zu, das wir eher in einem Überwachungsstaat oder Diktatur verorten würden:
das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Siehe dazu:
http://bit.ly/2ngdveN
http://bit.ly/2pPdKPB
http://bit.ly/2o06rrV
http://bit.ly/2oJySan
Kurzfassung:
Private Unternehmen (richtig gelesen: nicht etwas richterliche Instanzen, sondern die Betreiber als auch externe Dienstleister) haben innerhalb einer abenteurlich kurzen Frist zu entscheiden, ob\wie online gestellte Inhalte der Nutzer\innen rechtswidrig\strafbar sind in Bezug auf Volksverhetzung, Verleumdung und Kritisierung spiritueller Wahnvorstellungen und diese zu löschen. Zuwiderhandlungen kosten dann schon mal im schlimmsten Fall astronomische sieben- bis achtstellige Sümmchen.
Darüber hinaus ist auch die fallweise Herausgabe von personenbezogenen Daten des\der angeblichen Delinquenten\in an den\die angeblich geschädigte\n vorgesehen.
Der Schreibtischtäter namens Heiko (Augen)Maas(Verlust), dem wir diesen ungenierten Torpedierungsversuch des Art 5 (1) GG und einiger Datenschutzgesetze zu verdanken haben, und der übrigens auch seine partielle Sympathie für die Verehelichung von Minderjährigen entdeckt hat, ist der Prototyp des zwanghaft kontrollsüchtigen Politkaspers, der seine Überwachungsstaatsphantasien gern mal unter Umgehung der Rechtssprechung umzusetzen sucht.
Ich kann mir allerdings durchaus vorstellen, daß der Erfolg dieses Entwurfes einigen Userinnen hier durchaus in den Kram passen würde. Die betroffenen dürfen sich jetzt unangenehm angesprochen fühlen.