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12.03.2007 19:21
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0 Quelle: Wohnung & Haus 1/2007 Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) -wichtig auch für Vermieter und Mieter Rechtsanwalt Hubertus Höck, BWE-Vorsitzender […] Auszug aus dem Interview auf Bayern 2 vom 19.01.07 Benachteiligte haben nach dem Gesetz jetzt die Möglichkeit gegen ihren Vermieter zu klagen. Aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität darf demnach niemand mehr diskriminiert werden. Viele Arbeitgeber, aber auch Wohnungs- und Hausbesitzer, befürchten regelrechte Klagewellen. Heute zieht der Bayr. Wohnungs- u. Grundeigentümer- verband in München Bilanz und Bettina Klenke berichtet, was das Gleichbehandlungsgesetz für Auswirkungen auf den Mietmarkt hat. Es wird ein Fall thematisiert, bei dem ein homo- sexuelles Paar von Vermietern abgewiesen wird. So erlebte es das gleichgeschlechtliche Paar nicht nur einmal. Besichtigung um Besichtigung vergingen und die Beiden hatten immer noch kein gemeinsames Zuhause und das, obwohl das Gleichbehandlungs- Gesetz auch für diesen Fall vorsorgen sollte. Schließlich darf keiner mehr wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden. Daran müssen sich allerdings nur sogenannte „Großvermieter“ halten, die mehr als 50 Wohnungen besitzen. Darunter fallen vor allem Wohnbaugesell- schaften, so RA Höck vom Bayr. Wohnungs- u. Grundeigentümerverband. Doch selbst wenn Mieter, die sich benachteiligt fühlen, eine Klage anstrengen, ist es nicht gar nicht so einfach eine Diskriminierung nachzuweisen. Im Idealfall gibt es Zeugen, letzten Endes, so RA Höck, ist der Vermieter am Zug. Die Beweislast liegt bei ihm. Der Mieter muss nur Indizien vortragen, die dafür sprechen, dass der Vermieter ihn diskriminieren wollte; also der Mieter kommt mit einem Zeugen und der Zeuge bestätigt später bei Gericht in einem Schadenersatzprozess, der Vermieter habe gesagt er vermiete nicht an Russland-Deutsche, weil die sind so schmutzig. Ein lapidarer Satz daneben, würde ausreichen, dass hier ein ganz klarer Schadensersatzanspruch entsteht, weil das natürlich kein sachlicher Grund ist. ...Also beim letzten Absatz ging mir echt die Galle über. Wenn solch Äusserungen schon als lapidar gelten... Na einen Leserbrief wird mir der Text schon wert sein und vielleicht ein paar lapidare Fallbeispiele meiner eigenen Whg-Suche in einer kleinen Obb. Stadt. [/…]
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