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ART.5 - GEZ - SPD


22.07.2009 20:39
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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

die spd ist gegen die abschaffung der gez, weil die gebühren eine demokratische grundlage haben (sollen) und die medienlandschaft sich verherrend verändern würde, würde man nicht mehr zahlen (für den schund) der öffentlich rechtlichen rundfunkanstalten.

widersprechen die gez-gebühren dem artikel 5 des gg?


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