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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadAdoptionsrecht: Lichtblick?!?
16.02.2010 18:30
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0 "Unsere" CDU-Familienministerin Kristina Schröder macht dabei allerdings KEINE gute Figur: Das Adoptionsverbot ist verfassungswidrig In Deutschland ist derzeit nur die Stiefkindadoption zulässig. Der Lebenspartner kann damit lediglich das leibliche Kind seines Partners adoptieren. In Deutschland ist derzeit nur die Stiefkindadoption zulässig. Der Lebenspartner kann damit lediglich das leibliche Kind seines Partners adoptieren. Bild vergrößern Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare gegen das Grundgesetz verstößt. Das bisher unveröffentlichte Gutachten beruft sich nach Angaben der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2009. Damals hatte Karlsruhe in dem bahnbrechenden Urteil entschieden, dass Lebenspartner, die im öffentlichen Dienst arbeiten, Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung haben (queer.de berichtete). Nach Ansicht der Richter standen alle Benachteiligungen für Homo-Paare auf dem Prüfstand. Sie beriefen sich dabei auf Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes, in dem es lapidar heißt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Diese Entscheidung müsse laut wissenschaftlichem Dienst "eine umfassende Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern in allen Rechtsgebieten mit sich" bringen. Beim Adoptionsrecht gebe es wie bei der Hinterbliebenenversorgung keinen Grund, Homo-Paare zu benachteiligen. Schließlich gebe es keine aktuellen empirischen Studien, "wonach das Wohl eines Kindes in einer Lebenspartnerschaft in Deutschland generell gefährdet sei". Zudem erlaube es der Gesetzgeber schon jetzt, dass eine Einzelperson in einer Lebenspartnerschaft adoptieren dürfe. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder argumentiert, dass Homo-Eltern das Kindeswohl gefährden können. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte zwar nach der Entscheidung Karlsruhes angekündigt, Benachteiligungen insbesondere im Steuerrecht abzubauen (queer.de berichtete). Gegenwärtig lehnt sie aber eine Gleichstellung von Homo-Paaren im Adoptionsrecht ab. CDU-Familienministerin Kristina Schröder, die bis zu ihrer Hochzeit am Freitag den Nachnamen Köhler führte, hatte noch vor wenigen Wochen eine Gleichstellung als möglicherweise gefährlich bezeichnet (queer.de berichtete). Sie hat ohne Nennung von wissenschaftlichen Studien behauptet, dass die Erziehung durch Homo-Paare "einen Mangel für Kinder" darstellen könnte. Die Opposition forderte nach Bekanntwerden des Gutachtens die Regierung auf, sich an das Grundgesetz zu halten: "Schluss mit der verfassungswidrigen Diskriminierung von Schwulen und Lesben! Eine Ungleichbehandlung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist auch beim Adoptionsrecht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar", erklärte der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. Jeder weitere Tag ohne Gesetzesinitiative verletze "die Grundrechte von Lesben und Schwulen." (dk) http://www.queer.de/detai [...] mv_nid=3
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16.02.2010 19:07
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