Änderung des Transsexuellengesetzes
Tach Zusammen,
hier wieder mal was aus dem Bereich Gesetzesänderungen.
MfG
McLight
[LSVD Newsletter] Dank einer Initiative des LSVD kommt die seit Jahren verschleppte Reform des Transsexuellengesetzes nun endlich in Gang
Hallo!
Ginge es nach dem Votum des Bundesverfassungsgerichtes hätte Deutschland
längst ein reformiertes Transsexuellengesetz. In fünf Entscheidungen hat das
Gericht auf die verfassungsrechtlich gebotene Überarbeitung des 1981
erlassenen Gesetzes hingewiesen.
Aber das Innenministerium ist mit dieser Aufgabe offensichtlich überfordert.
Wie anders wäre zu erklären, dass es seit sechs Jahren ohne Ergebnisse an
der Reform arbeitet?
Der LSVD hat deshalb allen Bundestagsfraktionen am 23.01.2007 zwei
Gesetzentwürfe mit der Bitte übersandt, diese zu übernehmen und in den
Bundestag einzubringen. Die Gesetzentwürfe knüpfen an die vom
Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstäbe und Wertungen an, die man wie
folgt zusammenfassen kann:
1. Für die rechtliche Bestimmung des Geschlechts der Menschen sind nicht
ihre äußeren Geschlechtsmerkmale ausschlaggebend, sondern ihr subjektives
Empfinden.
2. Bei Menschen, bei denen das subjektive Geschlechtsempfinden nicht mit
ihren äußeren Geschlechtsmerkmalen übereinstimmt (Transsexuelle), kommen
dieselben unterschiedlichen sexuellen Orientierungen vor wie bei den
Menschen, bei denen Beides übereinstimmt.
3. Jeder hat das Recht auf Eingehung einer rechtlich gesicherten
Partnerschaft (Ehe oder Lebenspartnerschaft) entsprechend seinem subjektiven
Geschlechtsempfinden und seiner sexuellen Ausrichtung.
4. Der Staat muss aufgrund von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG das
subjektive Geschlechtsempfinden und die sexuelle Ausrichtung der Menschen
achten und respektieren und es ihnen ermöglichen, entweder eine Ehe oder
eine Lebenspartnerschaft einzugehen.
Die Gesetzentwürfe des LSVD findet Ihr hier:
http://www.typo3.lsvd.de/ [...] G-01.pdf
http://www.typo3.lsvd.de/ [...] G-02.pdf
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat als erste reagiert,
beide Gesetzentwürfe zu einem Entwurf zusammengefasst und diesen Entwurf am
30.01.2007 in den Bundestag eingebracht, siehe dazu die Pressemeldung des
Deutschen Bundestages vom 31.01.2007
http://www.bundestag.de/a [...] 02.html, über die sich
auch der Gesetzentwurf aufrufen lässt.
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hatte aufgrund von Anträgen der
FDP und Bündnis 90/Die Grünen für den 28.02.2007 bereits ein "Fachgespräch"
zur Reform des Transsexuellengesetzes angesetzt, zu der auch der LSVD
geladen worden ist. Wir gehen davon aus, dass der neue, umfassende
Gesetzentwurf vom Bundestag bis dahin an den Innenausschuss überwiesen
worden ist, so dass er dort mit beraten werden kann.
Beste Grüße,
Manfred Bruns
Treiberstrasse 31
70619 Stuttgart[/LSVD]
hier wieder mal was aus dem Bereich Gesetzesänderungen.
MfG
McLight
[LSVD Newsletter] Dank einer Initiative des LSVD kommt die seit Jahren verschleppte Reform des Transsexuellengesetzes nun endlich in Gang
Hallo!
Ginge es nach dem Votum des Bundesverfassungsgerichtes hätte Deutschland
längst ein reformiertes Transsexuellengesetz. In fünf Entscheidungen hat das
Gericht auf die verfassungsrechtlich gebotene Überarbeitung des 1981
erlassenen Gesetzes hingewiesen.
Aber das Innenministerium ist mit dieser Aufgabe offensichtlich überfordert.
Wie anders wäre zu erklären, dass es seit sechs Jahren ohne Ergebnisse an
der Reform arbeitet?
Der LSVD hat deshalb allen Bundestagsfraktionen am 23.01.2007 zwei
Gesetzentwürfe mit der Bitte übersandt, diese zu übernehmen und in den
Bundestag einzubringen. Die Gesetzentwürfe knüpfen an die vom
Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstäbe und Wertungen an, die man wie
folgt zusammenfassen kann:
1. Für die rechtliche Bestimmung des Geschlechts der Menschen sind nicht
ihre äußeren Geschlechtsmerkmale ausschlaggebend, sondern ihr subjektives
Empfinden.
2. Bei Menschen, bei denen das subjektive Geschlechtsempfinden nicht mit
ihren äußeren Geschlechtsmerkmalen übereinstimmt (Transsexuelle), kommen
dieselben unterschiedlichen sexuellen Orientierungen vor wie bei den
Menschen, bei denen Beides übereinstimmt.
3. Jeder hat das Recht auf Eingehung einer rechtlich gesicherten
Partnerschaft (Ehe oder Lebenspartnerschaft) entsprechend seinem subjektiven
Geschlechtsempfinden und seiner sexuellen Ausrichtung.
4. Der Staat muss aufgrund von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG das
subjektive Geschlechtsempfinden und die sexuelle Ausrichtung der Menschen
achten und respektieren und es ihnen ermöglichen, entweder eine Ehe oder
eine Lebenspartnerschaft einzugehen.
Die Gesetzentwürfe des LSVD findet Ihr hier:
http://www.typo3.lsvd.de/ [...] G-01.pdf
http://www.typo3.lsvd.de/ [...] G-02.pdf
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat als erste reagiert,
beide Gesetzentwürfe zu einem Entwurf zusammengefasst und diesen Entwurf am
30.01.2007 in den Bundestag eingebracht, siehe dazu die Pressemeldung des
Deutschen Bundestages vom 31.01.2007
http://www.bundestag.de/a [...] 02.html, über die sich
auch der Gesetzentwurf aufrufen lässt.
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hatte aufgrund von Anträgen der
FDP und Bündnis 90/Die Grünen für den 28.02.2007 bereits ein "Fachgespräch"
zur Reform des Transsexuellengesetzes angesetzt, zu der auch der LSVD
geladen worden ist. Wir gehen davon aus, dass der neue, umfassende
Gesetzentwurf vom Bundestag bis dahin an den Innenausschuss überwiesen
worden ist, so dass er dort mit beraten werden kann.
Beste Grüße,
Manfred Bruns
Treiberstrasse 31
70619 Stuttgart[/LSVD]