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Antidiskriminierungsgesetz


07.03.2005 20:45
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Was haltet ihr vom Gesetzentwurf zum Antidiskriminierungsgesetz?

Zur Hintergrundinfo:

ZitatAntidiskriminierungsgesetz

Paragraphen gegen Diskriminierung
Mit dem Antidiskriminierungsgesetz verfolgen SPD und Grüne hohe Ziele. Die alltägliche Diskriminierung von Menschen soll mit dem Gesetz verhindert oder eingedämmt werden. Das Antidiskriminierungsgesetz verspricht den Schutz von ethnischen Minderheiten, Frauen, Behinderten, sowie den Schutz vor Diskriminierung wegen der Religion und der sexuellen Identität. Es gilt sowohl für den beruflichen Bereich wie beim Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen.

Schadenersatz bei nachgewiesener DiskriminierungEinem Bewerber darf künftig eine Stelle nicht mehr nur wegen seines Alters verwehrt werden. Frauen haben Anspruch auf das gleiche Gehalt wie ihre männlichen Kollegen. Wer glaubhafte Hinweise vorlegen kann, dass er hier diskriminiert wurde, hat gegebenenfalls Anspruch auf Schadenersatz. Die Beweislast liegt am Ende beim Arbeitgeber. Hier kommt die schärfste Kritik der Opposition und aus der Wirtschaft. Sie sehen eine Überregulierung und Probleme durch ihrer Ansicht nach im Gesetz zu unscharf definierte Sachverhalte.

Auch im Arbeitsrecht macht das ADG Ausnahmen. So bleibt der Tendenzschutz erhalten, den etwa kirchliche Arbeitgeber genießen. Sie können damit weiterhin Mitarbeiter aufgrund ihrer Homosexualität entlassen.

Viele Geltungsbereiche des ADGDie denkbaren Anwendungsfälle für das ADG abgekürzte Gesetz sind vielfältig: Sagt ein Vermieter bei der Vergabe seiner Wohnungen ganz offen: "Keine Vermietung an Ausländer", ist das künftig ein Fall für das Gesetz. Für den Vermieter kann das auch bedeuten, dass er eine "angemessene Entschädigung" zahlen muss. Bisher war der Verweis, dass nicht an Ausländer vermietet werde, zulässig. Eine der vielen Ausnahmen im Gesetz legt allerdings fest: Wenn der Vermieter oder Angehörige auf dem gleichen Grundstück wohnen, darf er weiter ohne Begründung auswählen, an wen er vermietet. Das Gesetz dürfte damit vor allem Immobilienunternehmen betreffen.

"Gesichtskontrolle" wird schwieriger
An der Hotelrezeption darf künftig ein offensichtlich homosexuelles Paar nicht mehr einfach abgewiesen werden. Die Beweislast für die Verfehlungen liegt auch hier beim mutmaßlichen Verursacher, also dem Hotelier oder wie im Beispiel zuvor beim Vermieter. Sie müssen nachweisen, dass sie nachvollziehbare Gründe hatten, die Anliegen von Wohnungsbewerbern oder als Hotelgast abzuweisen. Bislang können Gastwirte etwa Behinderte unter Hinweis auf ihr Hausrecht abweisen. Das neue Gesetz macht damit Schluss. Auch die "Gesichtskontrolle" vor der Diskothek wird künftig wohl problematischer - auch wenn sie bisher bereits nicht zulässig war.

Rot-Grün setzt EU-Richtlinien um, geht aber weiterDas Gesetz, das auch eine Antidiskriminierungsstelle bei der Bundesregierung vorsieht, benötigt nicht die Zustimmung des Bundesrats. Es kann von Rot-Grün durchgesetzt werden und soll noch 2005 in Kraft treten. Das ADG setzt EU-Richtlinien zur Antidiskriminierungspolitik um, geht aber über definierte Anforderungen hinaus. Das lässt die EU ausdrücklich zu.

Die EU-Vorgaben beziehen sich vor allem auf den Schutz vor Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft oder dem Geschlecht. SPD und Grüne haben auch den Schutz vor Diskriminierung wegen Alter, Religion, Sexueller Identität und Behinderung mit aufgenommen. Dadurch erweitert sich der "Geltungsbereich" erheblich. Schwierig dürfte häufig die Abgrenzung von Diskriminierung und berechtigten Interessen sein. Kritiker des Gesetzes reden daher von einem Beschäftigungsprogramm für Anwälte und Gerichte. Rot-Grün hält das für "Propaganda".

Weniger unterschiedliche Tarife für Männer und FrauenUmstellen müssen sich bei einer Verabschiedung des Gesetzes auch Versicherungsunternehmen. Dort müssen Frauen häufig höhere Beiträge bezahlen. Künftig soll es mehr Unisex-Tarife geben, die damit Schluss machen. Die Begründung etwa, dass wegen der Kosten von Schwangerschaften die Beiträge höher sind, ist nicht mehr zulässig. Die Kosten müssen geschlechtsneutral verteilt werden.

Nach dem ADG dürften Versicherer auch eine Behinderung nur dann berücksichtigen, wenn sich das zu versichernde Risiko nachweisbar erhöht. Pauschale Ablehnungen werden damit unterbunden. Vorbehalte gegen Schwule - etwa wegen erhöhten Aids-Risikos - sind künftig ebenfalls ein Fall für das Gesetz. Unterscheidungen wegen der sexuellen Identität - wie ein angeblich höheres Risiko bei homosexuellen Paaren - müssen gerechtfertigt werden.

Frauenförderung weiterhin erlaubtDie Frauenförderung ist allerdings weiterhin erlaubt - nur die Diskriminierung der Männer dabei nicht. Nach dem ADG völlig problemlos sind also weiterhin auch die Frauenparkplätze im Parkhaus.

Hilfe soll das Gesetz auch den Älteren bringen. Dass eine Bank einem Rentner den Dispo-Kredit wegen seines Alters streicht, wäre künftig verboten. Auch hier soll es natürlich nur ums wesentliche gehen - erlaubt sind weiterhin Vergünstigungen für jüngere oder ältere Kunden - wie etwa der Seniorenteller im Restaurant.

Religiöser Diskriminierung soll das Gesetz ebenfalls ein Ende machen. Ein islamischer Metzger etwa darf heute noch die Bedienung von Frauen verweigern, die kein Kopftuch tragen. Nach dem ADG kann er dies nur dann, wenn er darlegen kann, dass seine Religion ihm diese Auswahl gebietet. Allerdings dürfen Religionsgemeinschaften weiter von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen, etwa wenn ein katholischer Kindergarten nur Kinder aufnimmt, die katholisch sind.

Stand: 07.03.2005 10:39 Uhr

Quelle: tagesschau.de




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