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Aus der Ostsee-Zeitung vom 8.1.2005


09.01.2005 18:25
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Hartz IV benachteiligt Partner ohne Trauschein

Neuester Fehler von Hartz IV: Wer unverheiratet in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und kein Alg II bekommt, ist nicht krankenversichert.

Schwerin (OZ) Der Start der Arbeitsmarktreform ist bundesweit ruhiger verlaufen als zunächst angenommen wurde. Dennoch ist die Verunsicherung bei den Betroffenen geblieben, da immer mehr unausgegorene Details durch die Praxis bekannt werden. Jetzt schlägt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Nord Alarm: Ohne Trauschein zusammen lebende Frauen und Männer, deren Antrag auf Arbeitslosengeld II (Alg II) abgelehnt wurde, sind nicht mehr krankenversichert. Besonders kurios: Während bei gleichgeschlechtlichen Paaren in der so genannten Homo-Ehe die Familienversicherung greift, bleiben Frau und Mann in Lebensgemeinschaft in vielen Fällen ohne Krankenversicherungsschutz.

Peter Deutschland, Vorsitzender des DGB Nord, sieht darin einen „absoluten Skandal“ und spricht von Tausenden, die in Mecklenburg-Vorpommern betroffen sind. Auf der einen Seite werde Langzeitarbeitslosen das Alg II versagt, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem noch verdienenden Partner zusammenlebten. Auf der anderen Seite erkenne die Krankenversicherung diese Gemeinschaft nicht an. Für solche Paare müssten die gleichen Bedingungen gelten wie für Eheleute, verlangt Deutschland.

Johannes Lack, Pressesprecher der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) in M-V, bezeichnet die Situation als Webfehler von Hartz IV. Er verweist zugleich auf die Tatsache, dass Frauen und Männer in Lebensgemeinschaften generell benachteiligt würden, seit es das Gesetz über gleichgeschlechtliche Partnerschaften gebe. „Für die Übernahme von Arztrechnungen in den beschriebenen Fällen fehlt uns die gesetzliche Grundlage“, sagt Lack. Er rät den Betroffenen, sich an ihre Arbeitsagentur zu wenden.

Die Landesarbeitsagentur Nord in Kiel schiebt den Schwarzen Peter gleich wieder zurück an die Krankenkassen. Horst Schmitt, Sprecher der Agentur, erläutert: Wenn ein Partner in einer Lebensgemeinschaft so viel Geld verdient, dass der Antrag des anderen auf Alg II abgelehnt wurde, gehe man davon aus, dass der Partner auch für den Krankenkassenbeitrag aufkommt. Die Agentur würde erst einspringen, wenn der noch verdienende Partner durch Zahlung des zweiten Kassenbeitrages selbst in Not geriete. „Alles andere ist Sache der Krankenkassen“, sagt Schmitt. „Oder Sache der Paare.“

Der Hartz-IV-Verantwortliche der Bundesregierung, Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement (SPD), hörte von dem Problem offenbar zum ersten Mal, als ihn die OSTSEE-ZEITUNG bei seinem Besuch in Wismar am Mittwoch danach fragte. Immerhin bestätigte er den Konflikt und versprach: „Wir kümmern uns drum.“ Wann das sein werde und wie sich Betroffene bis dahin verhalten sollen, verriet Clement allerdings nicht.

KLAUS WALTER


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10.01.2005 02:12
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