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BUZ


17.04.2006 18:57
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Berufsunfähigkeit: Bei Berufsunfähigkeitsversicherung en lehnen bei Kenntnis von Homosexualität fast alle als hervorragend bewerteten Versicherer den Versicherungsschutz ab. Weiterhin fordern die Gesellschaften Angaben zu durchgeführten AIDS-Tests an, aus denen sie sich Rückschlüsse auf die sexuelle Orientierung des möglichen Kunden erhoffen. Einzelne Anbieter versichern Schwule und Lesben prinzipiell nur nach Vorlage eines aktuellen AIDS-Tests. Im Leistungsfall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit besteht für einzelne Gesellschaften die Möglichkeit des nachträglichen Rücktritts vom Vertrag. „Wenn wir gewusst hätten, dass Sie homosexuell sind...“

Jetzt weiß ich warum die nicht weiterzahlen, die habens gerochen!


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18.04.2006 13:45
17.04.2006 20:08
17.04.2006 19:08
17.04.2006 19:06
17.04.2006 19:04
17.04.2006 19:02
17.04.2006 18:59
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