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Bagatellkündigungen


30.12.2009 11:12
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Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, hat Verständnis für Arbeitgeber gezeigt, die Angestellte wegen Bagatellen entlassen - und Kritik an der Rechtsprechung zurückgewiesen.

"Es gibt keine Bagatellen", sagte Schmidt. Seit Jahrzehnten gelte die Rechtsprechung, wonach Diebstahl oder Unterschlagung auch geringwertiger Sachen ein Kündigungsgrund sei. Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber etwas entwenden, zeigten ein Verhalten, das "mit fehlendem Anstand" zu tun habe. "Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen? Oder eine Klo-Rolle, oder stapelweise Papier aus dem Büro?", so die BAG-Präsidentin.

Die oberste Arbeitsrichterin Deutschlands hat fristlose Kündigungen wegen kleiner Vergehen vehement verteidigt.

Schmidt verteidigte die Richter unterer Instanzen, die sogenannte Bagatellkündigungen für rechtmäßig erklärt hatten. " Sie bezweifelte zudem die Wirksamkeit eines von der SPD geplanten Gesetzes zum Schutz vor Bagatellkündigungen.

"Neue Gesetze sollten mehr Probleme lösen als schaffen. Ein neues Gesetz müsste die Frage beantworten, wo genau ist denn die Grenze zur Bagatelle?".

http://www.welt.de/die-we [...] len.html

ich kann mich der Auffassung der BAG Präsidentin nur anschließen. Zudem spiegelt diese die langjährige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte wieder.

Dieser Umstand besagt ja nicht , dass stets bei jeder Kündigungsschutzklage eine Einzelfallprüfung zwingend vorgenommen werden muss. Dabei werden sicherlich Einzelfallfragen wie, ob eine vorherige Abmahnung ausreichend gewesen wäre oder ob es ggf. hinsichtlich des Verzehrs während der Arbeit widersprechende Dienstanweisungen gegeben hat etc. geprüft werden müssen.

Über das Gesetzesvorhaben der SPD kann ich jedoch nur den Kopf schütteln. Leider zeigt ein solches Ansinnen für mein Dafürhalten, dass in unserer Gesellschaft Grundwerte zu denen auch ein Auseinanderhalten von "mein "und "dein" gehört offensichtlich immer weniger gefragt sind.



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