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Forum » Kummerkasten » ThreadBedarfsgemeinschaft/Hartz IV
30.06.2010 11:00
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0 Da ich erst im September mit einer Lehre anfange und einmal davon abgesehen auch dann nicht sehr viel Einkommen habe während der nächsten 3 Jahre, möchte ich oder besser muss ich Hartz IV beantragen. Ich weiß, dass ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und diese angeben muss. Wir leben seit fast 5 Jahren zusammen und somit hätte sich das erledigt damit, dass man nur Wohngemeinschaften unter einem Jahr nicht angeben muss. Meine Freundin ist nicht "out" bei ihr in der Firma. Allerdings brauche ich eine Einkommensbescheinigung von ihr für den Antrag. Sofern ich mich erinnern kann, gibt es keine Vordrucke und so einen Bescheid kann man ja auch für alles Mögliche benötigen. So hoffe ich einmal, dass sie nicht in Erklärungsnot gerät. Muss meine Freundin eigentlich auch ihre Ersparnisse angeben oder werden diese angerechnet? Meine Freundin unterstützt mich schon jetzt finanziell, indem sie die Miete übernimmt. Auch haben wir nicht vor, auch noch Wohngeld zu beantragen. Ich kann doch nicht von ihr verlangen, dass sie ihr Vermögen angreift! Ich selbst habe keines oder zumindest nicht soviel, dass es angerechnet wird. o.k. ich kann "die Hosen ja runter lassen", aber meine Freundin soll bitte davon verschont bleiben!
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03.07.2010 18:18
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