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Forum » Kummerkasten » ThreadBehörden und ihre Unmenschlichkeit
30.09.2011 09:47
HiddenNickname
0 Hier mal ein Fall, der beweist, dass Mitarbeiter von Behörden alle einen an der Klatsche haben... August 2010 habe ich an einem Berufskolleg die Ausbildung zur kaufm. Assistentin (schulische Ausbildung) begonnen. Um diese Ausbildung zu finanzieren, bekam ich Schüler-bafög und Halbwaisenrente. Ich war eine sehr gute Schülerin. Wegen diverser Umstände erkrankte ich im März 2011 an einer schweren Depression und bin bis heute deshalb in Behandlung. Ich habe meiner Klassenlehrerin für den gesamten Zeitraum Arbeitsunfähigkeitsbescheinigu ngen und Ende Juni die Bescheinigung der teilstationären Einrichtung zukommen lassen. Ich war und bin folglich die ganze Zeit krank geschrieben. Anfang August 2011 bekam ich dann plötzlich einen Brief vom Bafög-Amt nach deren Zahlung für August 2011, welcher besagte, dass ich die Ausbildung abgebrochen hätte und somit die Leistungen gestrichen wurden. In der Schule war selbstverständlich aufgrund der Ferien niemand zu erreichen, und das Bafög-Amt teilte mir mit, dass die Schule mich rückwirkend zum 22.7. ausgeschult hätte. Mit Hilfe des Sozialarbeiters der Tagesklinik versuchte ich, die Geschehnisse zu ordnen. Trotz allem erlitt ich einen so schweren Rückfall (psychisch) und die folgenden 6 Wochen Therapie waren für die Katz'. Ich hatte nur noch Angst um meine Existenz. Trotz der widerrechtlichen Ausschulung habe ich vorsorglich am 15. August Antrag auf ALG 2 gestellt, um abgesichtert zu sein. Mit dem Mitarbeiter Herrn K. habe ich vereinbart, dass, sollte die Ausschulung rechtens sein, das Bafög für August 2011 vom Amt erstattet wird. Vorerst würden die Leistungen ab September gezahlt werden, was aber im Falle der Ausschulung auf August rückwirkend geändert werden würde. In dem darauf erhaltenen Berechnungsbescheid wurde die Halbwaisenrente weiterhin mit angerechnet, wogegen ich Widerspruch einlegte. Am 19. August war das Sekretariat der Schule wieder geöffnet und ich habe dort persönlich vorgesprochen. Ich wollte den Sachverhalt klären. Dort wurde mir jedoch nur mitgeteilt, dass ich im System als ausgeschult geführt wäre, jedoch weder ein Abgangszeugnis, noch sonstige Unterlagen für eine Ausschulung zu finden seien. Ich wurde an meine Klassenlehrerin verwiesen, die IRGENDWANN bis zum Schulanfang mal da wäre. Diese habe ich bis heute nicht gesprochen. Der Sozialarbeiter unterstützte mich, wo er konnte, erreichte besagliche Klassenlehrerin jedoch auch nicht. Die Rentenversicherung habe ich nun über die Ausschulung informiert, damit nicht weitere unberechtigte Zahlungen erfolgen. Gegen Ende meiner Zeit in der Tagesklinik (Mitte September) setzte ich mich wiederholt mit der Schule in Verbindung, um wenigstens eine schriftliche Ausschulung zu bekommen. Jetzt wurde mir auf einmal mitgeteilt, dass ich seit Schulbeginn Schülerin der Höheren Handelsschule wäre und meine neue Klassenlehrerin mich schon suchen würde. Darauf sprach ich persönlich mit der neuen Klassenlehrerin und schilderte ihr, dass ich, wie die alte Klassenlehrerin wusste (!), immernoch Patientin in einer teilstationären Einrichtung bin und auch nach meiner Entlassung weiterhin arbeitsunfähig bin. Sie zeigte sich verständnisvoll, wies mich jedoch darauf hin, dass ich bis Ende des Jahres wieder zu Schule kommen sollte, um nicht zu viel Stoff nachholen zu müssen. Nun wusste ich wenigstens, dass ich weiterhin ALG 2 beziehe, da das Bafög nur für schulische Ausbildungen gilt, nicht jedoch für reine Schulbildung. Währenddessen kommt die Krankenkasse mit einem Brief, wo geklärt werden soll, wie ich im August versichert war. Dort gab ich die Arge an, da die Rentenversicherung rückwirkend zum 1.8. nicht mehr zuständig war. Das Bafög-Amt fordert nun die unberechtigte Zahlung von August zurück. Dies meldete ich, wie vereinbart, dem Jobcenter. Heute bekomme ich einen Brief des Jobcenters, dass ich weiterhin Anspruch auf Halbwaisenrente habe und es, salopp gesagt, meine eigene Schuld wäre, wenn ich es noch nicht neu beantragt hätte. Des weiteren würde die Forderung der Bafög-Stelle nicht übernommen werden, "Die Überzahlung begründet nicht einen rückwirkenden Leistungsanspruch der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für 08/11". Auf telefonische Rückfrage bei Herrn K. vom Jobcenter erfuhr ich, dass er mit seinem Vorgesetzten geredet habe und dieser die Abmachung für nichtig erklärt hätte. Diese Erklärung wolle er mir noch einmal schriftlich zukommen lassen. Ich sitze jetzt mal wieder da, und bin auf deutsch gesagt, der Buhmann... Ich habe den Fall meiner Anwältin geschildert und warte jetzt auf Antwort. Durch den ganzen Scheiß, den die Schule fabriziert hat, habe ich nicht nur wertvolle Therapiezeit verloren... mir geht es seitdem immer schlechter, statt besser. Musste mich jetzt auch mal auskotzen! Ich hasse es, von anderen abhängig zu sein.
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HiddenNickname
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