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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadBrandschutzverordnung
24.09.2009 23:23
HiddenNickname
0 Soweit ich weiß, muß in einem Mehrfamilienhaus immer die Haustür zu jeder Zeit und ohne Schlüssel (als Fluchtweg) zu öffnen sein. Ich wohne in einem Haus mit 8 Wohnungen (4 Etagen)stellte fest, daß irgendein Dulldapp abends unsere Haustür 2x abschließt. Habe den Hausmeister darauf angesprochen. Dieser sagt: aus versicherungstechnischen Gründen müsse die Haustür unten so verriegelt werden. Ich bin der Meinung, daß es sich um die Tür zur eigenen Wohnung handelt, die so verschlossen werden muß, nicht aber einen FLUCHTWEG. Grummel, ich weiß, ich habe Recht. Oder doch nicht? Kennt jemand eine hieb und stichfeste Seite im Internet, wo ich schriftlich was vorlegen kann...? Danke mal im Voraus
editiert am 24.09.2009 23:26
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25.09.2009 08:03
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