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Bundesarbeitsgericht Urteil-Info


25.04.2013 19:06
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Mitarbeiter in katholischen Einrichtungen müssen bei einem Austritt aus der Kirche mit Kündigung rechnen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Der Austritt sei ein schwerer Loyalitätsverstoß, der die Entlassung aus dem kirchlichen Dienst rechtfertige. - Geklagt hatte ein Sonderpädagoge aus Mannheim, der wegen der zahlreichen Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen aus der Kirche ausgetreten war. Daraufhin verlor er seine Stelle in einem sozialen Caritas-Zentrum. (AZ: 2AZR579/12)

Quelle: DLF


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