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Bundesverfassungsgericht bestätigt...


25.08.2009 12:43
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Adoptionsrecht für Lesben und Schwule

Kein Vorrang für leibliche Elternschaft

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Amtsgerichts
Schweinfurt zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Stiefkindadoption
für Eingetragene Lebenspartner zurückgewiesen. Dazu erklärt Manfred
Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen die erfreuliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.
Der Beschluss ist eine eindeutig positive Stellungnahme zu den Debatten um
das Adoptionsrecht für Lesben und Schwule.

Das Gericht sieht in dem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Eltern
keinen Verstoß gegen das Grundgesetz. Die in Artikel 6 GG geschützte
Elternstellung zu einem Kind werde nicht allein durch die Abstammung,
sondern auch aufgrund der sozial-familiären Verantwortungsgemeinschaft
vermittelt. Soziale und leibliche Elternschaften sind gleichberechtigt zu
betrachten, das hat das Gericht auch in anderen Entscheidungen wiederholt
betont.

Das Gericht hat die Richtervorlage zum Anlass genommen, zu verdeutlichen,
dass die ständige Rechtsprechung zur Rechtsstellung von nicht-leiblichen
Eltern selbstverständlich auch für homosexuelle Eltern gilt. Zudem
verweist es darauf, dass die Interpretation von Artikel 6 GG durch das
sich wandelnden Familienverständnis bestimmt werde.
Die Entscheidung
stellt klar: Der Schutz von Artikel 6 gilt selbstverständlich auch für
die soziale Elternschaft von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern.

Link: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Link:
http://www.bundesverfassu [...] 509.html )




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25.08.2009 12:54
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25.08.2009 12:47

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