Das Bundesverfassungsgericht hat vorhin die Eilanträge abgelehnt. Damit kann die Bundesregierung der vorläufigen Anwendung des EU-Kanada-Freihandelsabkommens CETA zwar grundsätzlich zustimmen, allerdings müssen 3 Voraussetzungen erfüllt werden, nämlich
-Dtschland muß ein einseitiges Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden
-Nur die Bereiche des Abkommens, die
unstrittig in der Zuständigkeit der EU liegen, dürfen vorläufig angewendet werden
- Die Ausschüsse müssen jetzt demokratisch legitimiert werden
http://www.bundesverfassu [...] 071.html
M.E. sind die Auflagen des BVerfG's als Erfolg der Demokratie insofern zu werten, als Karlruhe die vorl. Anwendbarkeit CETAs nicht schlicht durchgewunken hat.
Bleibt das Hauptsacheverfahren mit der eigentlichen Prüfung abzuwarten, das zu verhindern Herrn Gabriel nicht gelungen ist.
Zwischenzeitlich kann frau ja noch Europaabgeordnete "nerven", CETA abzulehnen. Die nächste Demo kommtbestimmt auch wieder
Wie beurteilt ihr die heutige Entscheidung?