|
|
Forum » News, Politik & Wissenschaft » Thread" Christliches" Sonder"recht" ...
31.03.2010 19:49
HiddenNickname
0 Es ist ein absolutes UNding! Es gehört endlich abgeschafft! ------------------------------ -- »Christliches« Sonderrecht Dürfen Beschäftigte von Diakonie und Kirche streiken? Ver.di wegen Aufruf zu Arbeitsniederlegungen verklagt. Gewerkschaft pocht auf Grundrecht Im Mai 2009 mobilisierte ver.di Diakoniemitarbeiter aus dem gesamten Bundesgebiet zu einer Demonstration nach Bielefeld Foto: ddp Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.« So steht es im Grundgesetz, Artikel neun. Doch für Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen soll die Koalitionsfreiheit, aus der sich das Streikrecht ableitet, nicht gelten. Das zumindest meinen verschiedene evangelische »Arbeitgeber«, die der Gewerkschaft ver.di gerichtlich untersagen lassen wollen, in kirchlichen Kliniken und Altenheimen zu Arbeitsniederlegungen aufzurufen. Hintergrund ist der Versuch der Dienstleistungsgewerkschaft, in den kirchlichen Einrichtungen Tarifverträge durchzusetzen. Die gibt es dort bislang nämlich ebensowenig wie Betriebsräte. Unter Berufung auf ihre im Grundgesetz festgeschriebene Sonderstellung werden Löhne und Arbeitsbedingungen in den Kirchen nicht per Tarifvertrag, sondern in einer »Arbeitsrechtlichen Kommission« festgelegt. Diese ist zwar paritätisch mit Diakonie- und Beschäftigtenvertretern besetzt, im Falle einer Nichteinigung findet jedoch eine Zwangsschlichtung statt, gegen die kein Widerspruch erhoben werden kann. In vergangenen Zeiten hat sich dies für die Beschäftigten – allein bei der Diakonie sind mehr als 800000 Menschen angestellt – kaum bemerkbar gemacht. Solange im öffentlichen Dienst noch nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) gezahlt wurde, haben die kirchlichen Einrichtungen dessen Bedingungen stets auf ihre Belegschaften übertragen. Doch seit Inkrafttreten des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVÖD) im Jahr 2005 versuchen Diakonie und Co., die Einkommen der staatlichen Konkurrenz zu unterbieten. Mit niedrigeren Einstiegstarifen, schlechteren Eingruppierungen, Lohnkürzungen und Öffnungsklauseln verschaffen sie sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber kommunalen Krankenhäusern und Pflegeheimen. »Die Kirchen mißbrauchen ihre Sonderstellung zum Lohndumping«, bringt es der Düsseldorfer ver.di-Sekretär Dieter Seifert im jW-Gespräch auf den Punkt. Um bis zu 30 Prozent lägen die Einkommen bei kirchlichen Trägern mittlerweile unter denen des öffentlichen Dienstes. Seifert fordert deshalb einen »Systemwechsel«: Wie anderswo auch sollen Einkommen und Bedingungen zwischen Gewerkschaften und Trägern ausgehandelt und in Tarifverträgen festgeschrieben werden. Um hierfür Druck zu machen, hatte ver.di im September vergangenen Jahres Diakonie-Beschäftigte zum Warnstreik aufgerufen. Rund 300 Arbeiter und Angestellte legten daraufhin in verschiedenen Einrichtungen bundesweit die Arbeit nieder. Obwohl der Ausstand den Betrieb nicht wirklich gefährdet haben dürfte, reagierte die Diakonie sofort extrem hart: Gemeinsam mit anderen kirchlichen Unternehmen reichte sie Klage gegen ver.di ein. Das Argument: Streik und Aussperrung ließen sich nicht mit dem diakonischen Leitbild der »Dienstgemeinschaft« vereinbaren, bei dem der »Dienst am Menschen« für alle Mitarbeiter, vom Klinikdirektor bis zur Reinigungskraft, im Vordergrund stehe. Daß es für die schwere Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen und Behinderteneinrichtungen auch eine angemessene Entlohnung geben muß, ist in dem Konzept offenbar nicht vorgesehen. »Die Löhne sind zum Teil unwürdig und mit dem christlichen Anspruch nicht zu vereinbaren«, meint Seifert. Für den ver.di-Mann ist klar: »Das Streikrecht ist ein vom Grundgesetz geschütztes Menschenrecht und muß auch bei der Kirche gelten.« Selbst in den »Notstandsgesetzen« aus den 60er Jahren sei ausdrücklich festgelegt, daß das Streikrecht auch bei einem »Notstand« gilt. Es sei nicht einzusehen, warum das in den Kirchen nicht der Fall sein soll, so Seifert. Er erwartet, daß dieser Grundsatzstreit zwischen Kirchen und Gewerkschaften letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird. Bei einer für ver.di negativen Entscheidung werde man auf jeden Fall die nächste Instanz anrufen, kündigte Seifert an. Auch von weiteren Protesten will sich die Gewerkschaft nicht abbringen lassen. »Wir mobilisieren weiter«, betont Seifert. Von Öffentlichkeitsarbeit über aktive Mittagspausen bis hin zu Aktivitäten im Rahmen des Landtagswahlkampfs stünden den Beschäftigten gegebenenfalls viele Aktionsformen unterhalb des Streiks zur Verfügung. Auf einer Aktivenkonferenz am 21. und 22. April in Göttingen wollen sich die Gewerkschafter über das weitere Vorgehen abstimmen. Wegen des erwarteten Andrangs ist der am Mittwoch in Bielefeld stattfindende Prozeß zum örtlichen Amtsgericht verlagert worden (12 Uhr, Gerichtsstraße 6). Unterstützung bekommen die Gewerkschafter dort unter anderem von der Partei Die Linke. Jürgen Klute, Sozialpfarrer aus Herne und für die Partei im Europaparlament, zeigte sich am Montag »betrübt, daß offensichtlich große Teile der Amtskirche den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in deren Einrichtungen schlechtere Arbeitsbedingungen zugestehen wollen, als sie sonst von allen anderen Arbeitgebern laut einfordern«. http://www.jungewelt.de/2 [...] /048.php
0
![]()
01.04.2010 09:59
31.03.2010 21:28
0
![]() |
|