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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadDauerhaft entstellt - könnte schlimmer sein
22.04.2010 19:22
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0 Terre des Femmes bittet um Unterschriften. Den Zynismus der Urteilsbegründung (Fettung von mir) muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. ------------ TdF Bundesgeschäftsstelle TERRE DES FEMMES e. V. Postfach 2565 • 72015 Tübingen Tel. 07071/7973-0 • Fax 07071/7973-22 E-Mail: info@frauenrechte.de www.frauenrechte.de Aylin Korkmaz wurde am 21. November 2007 brutal von ihrem Ex-Ehemann mit 26 Messerstichen niedergestochen. Lebensgefährlich verletzt, überlebte sie nur knapp. Ihr ganzer Körper war übersät mit tiefen Schnittwunden, ein Ohr zerfetzt und der Kiefer ausgerenkt. Trotz der zahlreichen Operationen sind die Narben sichtbar geblieben, lebenslang bleibt sie gekennzeichnet von ihm. Ihr Verbrechen? Sie hatte angeblich seine „Ehre“ verletzt. Der Täter Mehmet K. bekommt eine Strafmilderung und wird zu 13 Jahren Haft verurteilt. Der kulturelle Unterschied des Täters sei zu berücksichtigen, außerdem wären die gesundheitlichen Folgen „erstaunlich gering“. Im Urteil heißt es dazu: „(...)Dagegen hat der Angeklagte nicht aus niedrigen Beweggründen gehandelt. (...) Auf der anderen Seite hat die Kammer die erstaunlich geringen Folgen der Tat bei der Geschädigten berücksichtigt, die zwar dauerhaft entstellt bleiben und mit den erheblichen psychischen Belastungen der Tat zu kämpfen haben wird. Dennoch sind ... deutlich schlimmere Folgen denkbar...“ (...) Die Tatsache, dass sie aber tatsächlich mit ihren Kindern weiter leben kann, der Erfolg der Tat mithin ausgeblieben ist, hat die Kammer letztlich dazu bewogen, von der Milderungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.“ Nach dem Absehungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Baden-Baden vom 2.6.2009 und der ausländerrechtlichen Ausweisungsverfügung vom 23.09.2009 wird Mehmet Korkmaz im Mai 2014 nach nur 6,5 Jahren Haft in die Türkei abgeschoben. In der Türkei wäre er jedoch nach § 456a StPO ein freier Mann. Es ist zu befürchten, dass der Täter auf illegalem Wege wieder nach Deutschland einreist und erneut versucht, seine Ex-Frau umzubringen. Die juristischen Möglichkeiten, gegen eine Abschiebung und damit Freilassung von Mehmet K. vorzugehen, sind ausgeschöpft, das Urteil ist rechtskräftig. Wenn allerdings ein öffentliches Interesse nachgewiesen wird, könnte die Abschiebung bzw. Haftentlassung verhindert werden. Daher möchten wir möglichst viele Unterschriften sammeln, um das öffentliche Interesse an diesem Fall aufzuzeigen. Mit Ihrer Unterschrift können Sie ganz konkret mithelfen, Aylin Korkmaz und ihre drei Kinder vor erneuten Angriffen ihres Ex-Mannes zu schützen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unsere Unterschriftenaktion unterstützen. Sie haben zwei verschiedene Möglichkeiten, sich an unserer Aktion zu beteiligen: Sie können direkt online auf unserer Homepage unter http://www.frauenrechte.d [...] emid=126 unterschreiben und/oder Listen für Unterschriften ausdrucken, Unterschriften sammeln und diese bis zum 1.12.2010 an TERRE DES FEMMES, Postfach 25 65, 72015 Tübingen schicken. Die Unterschriften werden wir voraussichtlich im Dezember 2010 der Staatsanwaltschaft Baden-Baden überreichen. Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe – auch im Namen von Aylin Korkmaz! Mit vielen Grüßen Friede Mutimba, Referentin Eilaktionen/Einzelfallhilfe Myria Böhmecke, Referentin Gewalt im Namen der Ehre Die Unterschriftenliste können Sie auch auf unserer Homepage unter http://www.frauenrechte.d [...] emid=126 ausdrucken. ------------
editiert am 22.04.2010 19:24
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