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2,04 EU Mindestlohn


29.10.2009 13:51
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telepolis.de

Sittenwidrige Löhne beginnen bei 2,04 Euro ...
Thorsten Stegemann 27.10.2009

Die neue Bundesregierung lehnt die Einführung eines flächendeckenden
Mindestlohns weiterhin strikt ab.

Stattdessen will Schwarz-Gelb
energisch gegen sittenwidrige Löhne vorgehen

Die viel zitierten Friseure im Osten Deutschlands, hier namentlich in
Sachsen, hätten erst eine rechtliche Handhabe gegen ihre Arbeitgeber,
wenn ihr Stundenlohn 2,04 Euro unterschreitet. Im Berliner
Bewachungsgewerbe läge der Grenzwert bei 3,66 Euro, der Einzelhandel in
Nordrhein-Westfalen käme auf 5,15 Euro und in der
baden-württembergischen Metallindustrie müssten sich die Arbeitnehmer
mit den niedrigsten Tarifvergütungen gegebenenfalls auf 8,61 Euro
einstellen.


editiert am 29.10.2009 13:57 melden

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29.10.2009 23:11
editiert am 29.10.2009 23:46 melden kommentieren
29.10.2009 15:17
29.10.2009 13:54
29.10.2009 13:53
29.10.2009 13:52

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