Ehegattensplitting
Meldung vom 06.06.13 9.20 Uhr
Homo-Ehen haben auch ein Recht auf Ehegattensplitting. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die Regelung soll sogar rückwirkend zum Jahr 2001 auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten.
Karlsruhe - Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen auch vom Ehegattensplittung profitieren können. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag. Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern sei verfassungswidrig, hieß es.
Das Gericht verlangte, dass die Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute könnten bis zu einer neuen Regelung übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden, hieß es.
Karlsruhe stellt damit gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht mit Eheleuten völlig gleich, weil es seiner Auffassung nach keine "gewichtigen Sachgründe für eine Ungleichbehandlung" gibt. Bis auf die Union hatten alle zuletzt alle im Bundestag vertretenen Parteien für solche eine Gleichstellung plädiert.
Zuvor hatten die Richter die Bundesregierung zur Gleichstellung der Homo-Ehe gedrängt. Unter anderem setzen sie der Koalition ein Ultimatum bis Juni, um eine gesetzliche Regelung zu schaffen.
In Kürze mehr auf SPIEGEL ONLINE.
Quelle: Spiegel Online.
Homo-Ehen haben auch ein Recht auf Ehegattensplitting. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die Regelung soll sogar rückwirkend zum Jahr 2001 auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten.
Karlsruhe - Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen auch vom Ehegattensplittung profitieren können. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag. Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern sei verfassungswidrig, hieß es.
Das Gericht verlangte, dass die Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute könnten bis zu einer neuen Regelung übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden, hieß es.
Karlsruhe stellt damit gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht mit Eheleuten völlig gleich, weil es seiner Auffassung nach keine "gewichtigen Sachgründe für eine Ungleichbehandlung" gibt. Bis auf die Union hatten alle zuletzt alle im Bundestag vertretenen Parteien für solche eine Gleichstellung plädiert.
Zuvor hatten die Richter die Bundesregierung zur Gleichstellung der Homo-Ehe gedrängt. Unter anderem setzen sie der Koalition ein Ultimatum bis Juni, um eine gesetzliche Regelung zu schaffen.
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