Frage: Weiterbildung und Überstunden
Hallo,
mich interessiert mal folgendes, vielleicht kennt jemand auch folgende Situation:
Ein Arbeitnehmer, Teilzeit mit 6 Std. am Tag, soll mal schauen ob er einen Kurs findet um seine beruflichen Kentnisse auf dem neuesten Stand zu bringen. Gesagt - getan und Kurs angemeldet, Arbeitgeber zahlt. Jetzt kommt dieser daher und möchte das der Arbeitnehmer für die drei Tage Überstunden abzieht, sprich 18 Std.
Also ich höre/lese da so einiges... und meine Meinung ist dass das nicht rechtens ist, bzw. üblich das die Fortbildung als Arbeitszeit gilt....
mich interessiert mal folgendes, vielleicht kennt jemand auch folgende Situation:
Ein Arbeitnehmer, Teilzeit mit 6 Std. am Tag, soll mal schauen ob er einen Kurs findet um seine beruflichen Kentnisse auf dem neuesten Stand zu bringen. Gesagt - getan und Kurs angemeldet, Arbeitgeber zahlt. Jetzt kommt dieser daher und möchte das der Arbeitnehmer für die drei Tage Überstunden abzieht, sprich 18 Std.
Also ich höre/lese da so einiges... und meine Meinung ist dass das nicht rechtens ist, bzw. üblich das die Fortbildung als Arbeitszeit gilt....