Führerschein
hallo liebe Gemeinde,
habe da mal eine Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus oder weiß Rat?!
Ich habe vor 17 Jahren den Führerschein gemacht und seitdem benutze ich den nicht ( kein Geld für Auto ). Leider hatte der damalige Augenarzt in meiner Bescheinigung reingeschrieben, dass alle 5 Jahre ein neues augenärztliche Gutachten gemacht werden muß. Nun ist es mal wieder so weit und ich habe Post von der Führerscheinstelle in Schwelm bekommen.
Meine Frage ist nun muß ich das Gutachten ( auf meine Kosten natürlich um die 30 € ) machen obwohl ich den Führerschein nicht nutze???
Hatte damals die Frau die für mich zuständig ist gefragt sie meinte ja muß man sie weiß ja nicht ob ich den Führerschein nicht doch irgendwann nutze?!
Jetzt habe ich ihr ne Mail geschrieben das ich falls ich mal zu einem Auto kommen würde ein Gutachten einreichen würde.
Im Schreiben von der Dienststelle stand drin wenn ich den Termin nicht einhalte und das Gutachten einreiche würde ein gebührenpflichtiger Auflagenfestsetzungsbescheid erfolgen ...was ist das und was würde mich dann erwarten???
Kann jemand helfen??
habe da mal eine Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus oder weiß Rat?!
Ich habe vor 17 Jahren den Führerschein gemacht und seitdem benutze ich den nicht ( kein Geld für Auto ). Leider hatte der damalige Augenarzt in meiner Bescheinigung reingeschrieben, dass alle 5 Jahre ein neues augenärztliche Gutachten gemacht werden muß. Nun ist es mal wieder so weit und ich habe Post von der Führerscheinstelle in Schwelm bekommen.
Meine Frage ist nun muß ich das Gutachten ( auf meine Kosten natürlich um die 30 € ) machen obwohl ich den Führerschein nicht nutze???
Hatte damals die Frau die für mich zuständig ist gefragt sie meinte ja muß man sie weiß ja nicht ob ich den Führerschein nicht doch irgendwann nutze?!
Jetzt habe ich ihr ne Mail geschrieben das ich falls ich mal zu einem Auto kommen würde ein Gutachten einreichen würde.
Im Schreiben von der Dienststelle stand drin wenn ich den Termin nicht einhalte und das Gutachten einreiche würde ein gebührenpflichtiger Auflagenfestsetzungsbescheid erfolgen ...was ist das und was würde mich dann erwarten???
Kann jemand helfen??