Gemeinsame Vormundschaft für ELP
Bisher konnten nur verheiratete als gemeinsame Vormünder für Pflegekinder bestellt werden. Das diskriminiert natürlich eingetragene Partnerschaften. Diese Regelungslücke im Gesetz hat das Amtsgericht München geschlossen.
http://www.sueddeutsche.d [...] .3110270
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