Geschlechtsumwandlung bei Kind erlaubt
Zwölfjährige darf ein Junge werden
Erschienen am 25. Mai 2008
Ein zwölfjähriges Mädchen darf sich zum Jungen umwandeln lassen. Ein Familiengericht in Australien entschied, dass dies "im besten Interesse" des Kindes sei. Das Mädchen wird in seinem Anliegen von der Mutter unterstützt, während der Vater Bedenken äußerte und auf das geringe Alter des Kindes verwies, berichtete die "Sunday Herald Sun". Das Familiengericht kam jedoch zu dem Schluss, dass eine frühe Entscheidung erforderlich sei, weil das Mädchen befürchte, demnächst die Monatsblutung zu bekommen.
Operativer Eingriff erst mit 18 Jahren
Die Entscheidung gilt nur für die erste Phase der Geschlechtsumwandlung. Das Gericht beschloss, dass sich das Mädchen einer Hormon-Therapie unterziehen und Personalpapiere mit einem Jungennamen beantragen kann. Später solle festgelegt werden, ob Bartwuchs und Stimmbruch medizinisch unterstützt werden. Über operative Eingriffe zur Entfernung der Eierstöcke und zum Aufbau eines Penis solle erst entschieden werden, wenn das Mädchen 18 Jahre alt sei. Die Zwölfjährige hatte vor Gericht ausgesagt, dass sie sich bereits seit acht Jahren als Junge empfinde. Mehrere Ärzte und ein Psychologe hatten sich für die Geschlechtsumwandlung ausgesprochen.
http://nachrichten.t-onli [...] 552.html
Erschienen am 25. Mai 2008
Ein zwölfjähriges Mädchen darf sich zum Jungen umwandeln lassen. Ein Familiengericht in Australien entschied, dass dies "im besten Interesse" des Kindes sei. Das Mädchen wird in seinem Anliegen von der Mutter unterstützt, während der Vater Bedenken äußerte und auf das geringe Alter des Kindes verwies, berichtete die "Sunday Herald Sun". Das Familiengericht kam jedoch zu dem Schluss, dass eine frühe Entscheidung erforderlich sei, weil das Mädchen befürchte, demnächst die Monatsblutung zu bekommen.
Operativer Eingriff erst mit 18 Jahren
Die Entscheidung gilt nur für die erste Phase der Geschlechtsumwandlung. Das Gericht beschloss, dass sich das Mädchen einer Hormon-Therapie unterziehen und Personalpapiere mit einem Jungennamen beantragen kann. Später solle festgelegt werden, ob Bartwuchs und Stimmbruch medizinisch unterstützt werden. Über operative Eingriffe zur Entfernung der Eierstöcke und zum Aufbau eines Penis solle erst entschieden werden, wenn das Mädchen 18 Jahre alt sei. Die Zwölfjährige hatte vor Gericht ausgesagt, dass sie sich bereits seit acht Jahren als Junge empfinde. Mehrere Ärzte und ein Psychologe hatten sich für die Geschlechtsumwandlung ausgesprochen.
http://nachrichten.t-onli [...] 552.html