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Gesetzlicher Mindestlohn II


24.10.2006 17:52
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Zitat
Tehejekuetrheed
schrieb am 24.10.2006 um 17:42:21:

(mist, wieder hier)

alg I - ist ja noch ungerechter als ich dachte.

und nochmal zu den immobilien: eine empfehlung ist ja was anderes als eine gesetzliche vorgabe.

aber zu auto etc - ich finde auch nicht, dass n auto zum grundbedarf gehoert. und ansonsten kann man doch fahrtkosten zur arbeit/ausbildungsstaette auch von der steuer absetzen?


wie denn? bei dem gehalt hab ich doch keine stuer gezahlt und der rest ist nicht steuerpflichtig gewesen. wäree also ausser arbeit nichts rausgekommen...

und ein auto ist auf dem land unerlässlich um von a nach b zu kommen. ich finde es ja schon bei schülern mies, das die zT über eine stunde mit dem bus unterwegs sind. und als arbeitnehmer? ich hätte per bus hin 1.5 stunden fahrzeit (abfahrt morgen etwa kurz nach halb 6) und abends kaum eine chance zurück gehabt (letzter bus fuhr glaub ich gegen 5) und dann dem chef jedesmal sage: ne überstunden geht nicht, muss nach hause.? hätte der sehr witzig gefunden.


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