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Gleichheitsprinzip


23.02.2005 13:17
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In Deutschland gibt es bekanntlich das Gleichheitsprinzip und auch im Grundgesetz besagt ein Artikel, dass vor dem Gesetz alles Menschen gleich sind. Dennoch macht das Gesetz unterschiede.

Wenn ich mir die Rechtsprechung ansehe widerspricht sich dieses „Gleichheit-sprinzip“. Nahe liegt da das Lebenspartnerschaftsgesetz, verglichen mit der Ehe nach dem BGB. Eine Ehe nach BGB hat diverse Vorteile, so auch die Steuervorteile. Nach dem Leben-spartnerschaftsgesetz hat man diese aber nicht. Eine Lebenspartnerschaft wird auch von der Ehe unterschieden, d.h. für mich, dass zwischen Menschen mit heterosexueller Orientierung und Menschen mit homosexueller Orientierung unterschieden wird – kurz: Homosexuelle werden vor dem Gesetz in gewisser Art und Weise schlechter gestellt.

Was meint ihr dazu?



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25.02.2005 15:00
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25.02.2005 14:59

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