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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadGleichstellung bei Ortszuschlag
12.05.2004 22:13
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0 Bundesarbeitsgericht aktuell: Gleicher Ortszuschlag für Homosexuelle Der Kläger arbeitet bei der Beklagten. Dem Arbeitsverhältnis liegt der Bundes-Angestelltentarifvertra g zugrunde. Im Oktober 2001 ist der Kläger eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingegangen. Nach Ansicht des Klägers bestand nunmehr ein Anspruch auf den höheren Ortszuschlag, den auch verheiratete Angestellte erhalten. Der Kläger reichte daher Zahlungsklage ein. Das Bundesarbeitsgericht gab der Klage statt. Der Kläger habe, ebenso wie Verheiratete, einen Anspruch auf den höheren Ortszuschlag. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft und eine Ehe seien, im Hinblick auf den Ortszuschlag nach dem Bundes-Angestelltentarifvertra g, gleich zu behandeln. Wie die Ehe so sei auch die Lebenspartnerschaft eine exklusive, auf Dauer angelegte und durch staatlichen Akt begründete Verantwortungsgemeinschaft mit gegenseitigen Unterhaltspflichten. Daher erfülle die eingetragene Lebenspartnerschaft alle Merkmale, an die die Tarifnorm den Bezug des höheren Ortszuschlags knüpfe. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.4.2004, Aktenzeichen 6 AZR 101/03
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