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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadGleichstellung für schwule und lesbische Land
24.03.2010 19:26
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0 Gleichstellung für schwule und lesbische Landesbedienstete WIESBADEN. Der Hessische Landtag will am Donnerstag das lang vorbereitete und stark diskutierte Gesetz beschließen, welches die Partnerinnen und Partner von schwulen und lesbischen Beamten und Abgeordneten in Hessen bei Beihilfe- und Versorgungsleistungen gleichstellt. Demnach sollen die Lebenspartner künftig die gleichen Leistungen erhalten wie die Ehepartner von heterosexuellen Staatsbediensteten und Parlamentariern. Die Novelle weitet in vielen hessischen Gesetzen die Regeln für Ehepartner auf Eingetragene Lebenspartner aus, so im Abgeordneten-, Richter-, Beamten- und Besoldungsgesetz sowie zahlreichen weiteren Verordnungen. Die Landesregierung erwartet dazu Mehrausgaben von etwa 500.000 Euro pro Jahr. SPD, Grüne und Linke wollen beantragen, dass die Leistungen für Lebenspartner bereits rückwirkend ab 2003 erbracht werden, wie es eine EU-Richtlinie vorsehe, sagte die SPD-Rechtspolitikerin Heike Hofmann am Montag in Wiesbaden. Die schwarzgelbe Regierungskoalition will allerdings ihren Gesetzesentwurf nicht nachbessern. Die Fraktionen im Hessischen Landtag hatten sich nach langem Hessen ist in Deutschland in Sachen Gleichstellung schwuler und lesbischer Landesbediensteter Schlusslicht. Andere Bundesländer haben schon längst Gesetze hierzu verabschiedet. Der Abstimmung in Hessen geht ein Bundesverfassungsgerichtsurtei l zur Hinterbliebenenrente für Lebenspartner vom Oktober 2009 voraus. Hierbei formulierte das Gericht, dass eine Diskriminierung von Lebenspartnern nicht durch den in Artikel 6 des Grundgesetzes formulierten besonderen Schutz der Ehe erfolgen dürfe. Dies stehe konträr zum Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes. Auch der Landesverband Hessen des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland (LSVD) kritisiert den Gesetzesentwurf von CDU/FDP. Er sei ,,nur ein halber Schritt zur rechtlichen Gleichstellung von Lesben, Schwulen und ihren Familien" heißt es in einer Mitteilung von heute. Der LSVD Hessen fordert ebenfalls Zahlungen rückwirkend zum 1.12.2003 beziehungsweise 1.8.2001 wie in Hamburg, sowie eine Landesregelung für die Versorgungswerke der Selbstständigen und einen Generalverweis zur Verwaltungsvereinfachung. Außerdem bezweifelt der LSVD Hessen den Kostenansatz von jährlich 500.000 Euro und kritisiert, dass durch die ungleichen Steuerklassen ,,das Land Hessen den Lebenspartnern weiter überproportional in die Tasche greife." quelle: http://www.echo-online.de [...] 5,758108
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