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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadHartz holt noch das Letzte raus
13.02.2016 16:15
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0 Es soll die ganze große Nummer werden: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will die Hartz-IV-Bürokratie entschlacken und Regeln vereinfachen. (...) Demnach soll das Arbeitslosengeld II, bekannt und berüchtigt als Hartz IV, zukünftig für zwölf Monate statt bisher für sechs Monate bewilligt werden. Das erspart Sachbearbeitern und Erwerbslosen viel Papierkram und Lauferei. (...) Neben einigen nachvollziehbaren Reformpunkten enthält das Paket jedoch auch viele unerfreuliche Überraschungen für Langzeitarbeitslose, etwa die Anrechnung von Nachzahlungen aus anderen Sozialleistungen als einmalige Einnahme. Doch die schlimmste Neuerung versteckt sich in den Tiefen des Entwurfs. Wie das Online-Forum »gegen-hartz.de« nun meldete, soll »jede Sanktion, welche aufgrund der Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit erfolgt (…) automatisch einen Rückforderungs- und Aufrechnungsanspruch auslösen«. (...) Mit der geplanten Verschärfung, so der Sozialrechtler Harald Thomé in einer Stellungnahme zum Entwurf, »wird faktisch eine zusätzliche Sanktion eingeführt«. Neben der dreimonatigen Kürzung des ALG II »muss der Betroffene künftig auch das ALG II erstatten, welches er und die anderen Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft weniger erhalten hätten«, so Thomé. Dahinter steckt der Gedanke, dass die Lohnzahlungen die Bedürftigkeit vermindert hätten. Konkret geht es um Ersatzansprüche bei »sozialwidrigem Verhalten«. Diese Formulierung stammt nicht aus einem NS-Gesetzbuch. Sie gehört vielmehr zum Vokabular, dessen man sich im Sozialgesetzbuch II, das die Hartz-IV-Angelegenheiten regelt, bedient. Bislang galt hier eine Ersatzpflicht nur in Ausnahmefällen, etwa bei kriminellen Handlungen. Neu ist, dass dieser Anspruch »erheblich ausgeweitet« wird, wie Thomé warnt. Etwa bei »Erhöhung oder Aufrechterhaltung der Hilfebedürftigkeit«, zum Beispiel durch selbst verschuldeten Jobverlust. »Meine Prognose ist, dass die Jobcenter in fünf Jahren jeden zweiten Hartz-IV-Bezieher mit Rückerstattungsforderungen überzogen haben«, so Thomé. (...) Besonders perfide: Die Ausweitung des Ersatzanspruches gilt auch für Sachleistungen, also Lebensmittelgutscheine, die Sanktionierte vom Jobcenter erhalten, damit sie nicht hungern müssen. Würde der Änderungsvorschlag aus dem Bundesarbeitsministerium umgesetzt, dann wäre so ein Lebensmittelgutscheine »nicht mehr geschenkt, sondern muss dem Amt durch großzügige Aufrechnung von 30 Prozent des Regelbedarfes zurückgezahlt werden«, wie Thomé schreibt. http://www.neues-deutschl [...] aus.html So wirklich möchte ich es kaum glauben, dass diese Änderungen, der ohnehin schon mehr als fragwürdigen Hartz-IV-Gesetze, mit dem Grundgesetz vereinbar sind und ich hoffe inständig, dass sich die Betroffenen rechtlichen Beistand holen und dagegen klagen. Welche Tätigkeiten zumutbar sind, entscheidet bekanntlich nicht die Person, die es betrifft, sondern das so genannte "Jobcenter". Mir liegt dieses Thema am Herzen, denn ich sehe in meiner eigenen Bekanntschaft, was Hartz IV anrichten kann und wie es Menschen in den (finanziellen und privaten) Abgrund und an den Rand des Nervenzusammenbruchs treibt.
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