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Hessen will Telefonterror unter Strafe stelle


05.07.2004 13:39
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Hessen will Telefonterror unter Strafe stellen

Telefonterror und andere Formen systematischer Belästigung sollen künftig strafbar sein und bis zu zwei Jahre Gefängnis nach sich ziehen.


Verschmähte Bewunderer
Für eine entsprechende hessische Bundesratsinitiative sieht der Wiesbadener Justizminister Christian Wagner (CDU) eine Mehrheit unter seinen Kollegen. Es gebe jedes Jahr Tausende solcher Fälle, die aber mit den bestehenden Gesetzen nur schwer zu erfassen seien, sagte Wagner am Dienstag. Oft seien es verschmähte Bewunderer oder ehemalige Partner, die zu solchen Mitteln griffen. Er will den Entwurf am 9. Juli in den Bundesrat einbringen; bislang habe es noch keine solche Initiative gegeben.

Bisher nur mit Nötigungs- oder Beleidigungsparagrafen greifbar

Teurer Telefonterror
Wer einen anderen mitten in der Nacht anruft, nur um ihn zu belästigen, riskierte auch bisher schon ein saftiges Schmerzensgeld. Darüber hinaus läuft er Gefahr, wegen Körperverletzung sogar strafrechtlich belangt zu werden.

Wagner verwies auf Untersuchungen aus den USA und England, nach denen zwischen 8 und 20 Prozent der Frauen sowie zwischen 2 und 10 Prozent der Männer Erfahrungen als Opfer aggressiver Verehrung, unablässiger Beobachtung oder bösartiger Belästigung gemacht hätten. Dort stehe das Phänomen bereits unter Strafe. In Deutschland lasse es sich dagegen nur mit Nötigungs- oder Beleidigungsparagrafen greifen, was aber kaum gegen Telefonterror helfe. Bislang könnten die Opfer allenfalls beim Zivilrichter eine Schutzanordnung erwirken. Diesen umständlichen und langwierigen Weg wolle er den Opfern ersparen, sagte Wagner.




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