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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadHomo Ehe nicht mit Ehe gleichgestellt
14.02.2007 14:58
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0 Was meint ihr dazu? Karlsruhe (dpa) - Die so genannte Homo-Ehe muss bei der Zusatzaltersversorgung im öffentlichen Dienst nicht wie eine normale Ehe behandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies in Karlsruhe die Klage eines Mannes ab, der als Angestellter die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gefordert hatte. Der Mann hatte geltend gemacht, er wolle bei der Zusatz- Altersversorgung wie ein verheirateter Angestellter behandelt werden. Der Kläger lebt seit 2001 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem Mann. Die Bundesrichter entschieden dagegen, das Grundgesetz lasse eine Privilegierung der Ehe zu. Die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) knüpfe an den Familienstand an. Die Ehe dürfe wegen der Fortpflanzung und Erziehung eigenen Nachwuchses, «einem für die Zukunft der Gesellschaft wesentlichen Anliegen», bevorzugt werden. Der in Hamburg lebende Kläger hatte eine Neuberechnung seiner Rentenanwartschaft für den Termin 1. Januar 2002 gefordert - damals war die Reform der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Nach seiner Ansicht muss ihm dabei die für Verheiratete geltende und günstigere Lohnsteuerklasse III/0 zugestanden werden, was zu zusätzlichen Ansprüchen von gut 70 Euro pro Monat führen würde. Außerdem hatte er für seinen Partner den Anspruch auf eine Hinterbliebenenzusatzrente gefordert - eine Regelung, die für als Partner eingetragene Homosexuelle bei der normalen Rente bereits existiert. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisierte das BGH-Urteil als «völlig unverständlich». Die Entscheidung zementiere eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung, sagte LSVD-Sprecher Manfred Bruns in Köln. «Wer gleiche Pflichten wie Eheleute übernimmt, der muss auch gleiche Rechte erhalten», kritisierte Bruns, der selbst früher als Bundesanwalt beim BGH gearbeitet hat. «Alles andere ist unfair!» Er forderte die Tarifvertragsparteien auf, in ihren Verträgen zur Zusatzversorgung die Hinterbliebenenversorgung für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu berücksichtigen.
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