Internetrecht eBay
Hallo,
kann man verlangen, dass ein Text entfernt wird, wenn er nicht der Wahrheit entspricht? Quasi Verleumdung?
Es geht um die zweite negative Bewertung von wish_of_night von feinesding in der stand, dass ich sie mit Schimpfmails überhäuft habe, was jedoch nicht der Wahrheit entspricht (diese müßte sie ja dann auch vorweisen können).
Bzw. wenn sie diese Bewertung nicht zurücknimmt, kann ich sie ja auch anzeigen wegen Rufschädigung. Ich habe (ich nehme an deshalb) mit einem anderen eBay nun Probleme, der die Ware auf einmal nicht abnehmen möchte mit der Begründung, er habe meine Kontodaten nie erhalten und ist nun sauer.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Viele Grüße
Triererin
kann man verlangen, dass ein Text entfernt wird, wenn er nicht der Wahrheit entspricht? Quasi Verleumdung?
Es geht um die zweite negative Bewertung von wish_of_night von feinesding in der stand, dass ich sie mit Schimpfmails überhäuft habe, was jedoch nicht der Wahrheit entspricht (diese müßte sie ja dann auch vorweisen können).
Bzw. wenn sie diese Bewertung nicht zurücknimmt, kann ich sie ja auch anzeigen wegen Rufschädigung. Ich habe (ich nehme an deshalb) mit einem anderen eBay nun Probleme, der die Ware auf einmal nicht abnehmen möchte mit der Begründung, er habe meine Kontodaten nie erhalten und ist nun sauer.
Kann mir jemand weiterhelfen?

Viele Grüße
Triererin