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Kündigung! Aber ist das Gerechtfertigt??

Wooonzalla
HiddenNickname
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04.06.2013 10:13
0
So Ihr lieben,

ich hab da ein kleines Problem und einige Fragen. Vielleicht findet sich hier ja die ein oder andere, die mir Rat geben kann.

Ich bin jetzt seit gut einer Woche wegen einem leichten Bandscheibenvorfall krankgeschrieben. Gestern war ich nochmal beim Arzt, welcher mich eine weitere Woche zuhause lässt. Ich bin also direkt zur Arbeit (Chef war nicht da) und hab die Krankenmeldung gleich abgegeben. Und siehe da, 20min später stand er vor unserer Tür und drückte mir die Kündigung in die Hand.
Begründung: "aus betrieblichen Gründen zum 30.06.13"
Sie haben eine Person zu viel. Und da ich die letzte bin, die Er eingestellt hat, bin eben ich die Leidtragende.
Soweit so gut!
Von meinem Kollegen (er wurde NACH mir eingestellt) habe ich erfahren, dass er ein besseres Jobangebot angenommen und gekündigt hat.

Jetzt meine Fragen:
Die Kündigung ist vom Chef nicht unterschrieben, er hatte nicht mal eine Kopie dabei.
Ist Sie dann seit gestern schon Rechtskräftig?
Er muss mir die, von Ihm unterschriebene Kündigung, doch dann per Einschreiben zusenden, oder? Und... Wenn er Sie heute aufgibt, hält er dann damit die Kündigungsfrist von 4 Wochen ein? Also... reicht das dann bis 30.06.13??
Ich weiß leider nicht, wie das berechnet wird

Und soweit ich weiß, darf er doch dann, wenn er jemanden "aus betrieblichen Gründen" entlässt, auf bestimmte Zeit keinen mehr einstellen, richtig?
Weil mein Kollege aber VORHER schon gekündigt hat, darf er auch für diesen niemanden einstellen. Weil erst ICH als Ersatz für Ihn da wäre, aber mir wurde ja gekündigt, weil ich (O - ton Chef) "eine zu viel" bin.
Oder versteh ich das falsch?!
Somit schneidet er sich doch gerade ins eigene Fleisch.
Jetzt hat er 5 Angestellte, davon 1ne Auszubildende und 1ne Rentnerin auf 400EUR-Basis für einen 3Schicht-Betrieb, 24Std, 365Tage im Jahr.

Danke schon mal im voraus.

Lieben Gruß
Ich
Nichtnett
HiddenNickname
offline
04.06.2013 11:26
0
ZitntAedetetaetrdeed sodrieb no 04.06.2013 ao 10:27:

Aooeit iod oeiß, dnrf nas deo Arnntenstnnd dernas naod nieonnd getandigt oerden, oder?

Aitte ged oa eineo Anodnnonlt far Arbeitsreodt. Aa oirst es sonst bereaen.


Aood der Arbeitgeber tnnn deo Arbeitnedoer eine Aandigang naod nassgreoden, oenn er trnnt ist, solnnge die Aandigang ordnangsgeoaß oagestellt oarde (ger Aoten ist no besten).Antarliod oass sie antersodrieben sein, sonst ist sie niodtig, Arobleontisod ist eine Aandigang AAAAA Arnntdeit, nber eine Aandigang AA Arnntdeitsfnll ist oagliod.
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verwirrlicht
HiddenNickname
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04.06.2013 11:24
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Glamourqueen
HiddenNickname
offline
04.06.2013 10:27
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