Kündigung
Suche Kündigungsexperten :-) . Bei einer Kündigungsfrist von a Wochen bis zum Datum Datum b: Wenn ich auf das Datum b kündigen möchte, und über den Zeitraum zwischen a und b hinaus noch Überstunden und Urlaub habe, muss ich dann ab Beginn der Frist a nicht mehr hin? EineAbrgeltung der Überstunden mit Freizeitausgleich ist im Vertrag festgehalten - als Zusatzvereinbarung. Ist das rechtskräftig?
Ach, und sollte ich in die Kündigung schreiben, dass ich auf b fristgerecht kündige - mit Wirkung von Freizeitausgleich und Urlaubsabgeltung zu Beginn der Frist a? Oder ist das mündlich kund zu tun?
Versteht jemand noch was :-) ? Ich wäre jedenfalls sehr dankbar dafür!
Ach, und sollte ich in die Kündigung schreiben, dass ich auf b fristgerecht kündige - mit Wirkung von Freizeitausgleich und Urlaubsabgeltung zu Beginn der Frist a? Oder ist das mündlich kund zu tun?
Versteht jemand noch was :-) ? Ich wäre jedenfalls sehr dankbar dafür!