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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadLaura Meritt angeklag - zur Info
25.08.2004 14:39
HiddenNickname
0 Hallo Ihr Alle, Kurztext: Die natürlichste Sache der Welt ist in Deutschland verboten. Während die Sexualisierung grenzenlos ausufert, liegt Deutschland in den letzten aufmuckenden Zuckungen und will der Verbreitung von Sex mittels Paragrafen Einhalt gebieten. "Pornografie ist Pornografie, vor allem aber Frauenpornografie" In deutschen Landen herrscht Sexualmoral und die wird vom Gesetz vorgeschrieben. Selbst sonntags wird moralisch Verwerfliches verfolgt, und so surfte ein Jugendschützer aus NRW im Internet Streife. Dabei rieb er sich nicht an den tausendfachen Möglichkeiten, sich die diversesten Sex-Praktiken anzuschauen, runterzuholen oder zu bestellen, was gerade der heutigen digital versierten Jugend ein leichtes ist. Nein, er wählte etwas besonderes, weibliche Erotik, die Website von Laura Méritt. Neben ausgewählten Sex-Spielzeugen im Bereich "Dildonien" und "Vibrationen" fand er Handbücher unter "Cliteratur" und Videos. Nach der geschriebenen Strafgesetzordnung §184 aber ist Pornografie und genauer noch das Anbieten und der Vertrieb von eben solcher verboten. Das bedeutet konkret, dass selbst der Hinweis darauf, die Nennung eines Titels, hinter dem sich Pornografisches verbergen könnte, strafbar ist. Der Definition nach beinhaltet Pornografie die "aufdringliche vergröberte, verzerrte oder anreißerisch widergegebene" Darstellung von Genitalien zum Zwecke der sexuellen Erregung. Da dieser Tatbestand sehr schwammig ist und in der Vergangenheit schon zur Beschlagnahmung der Jugendzeitschrift "Bravo" oder jüngst von Aufklärungsschriften des Bundesgesundheitsministeriums geführt hat, hält man sich an "feste Kriterien" und bringt den Paragrafen auf folgenden Nenner: "Darstellung der primären Geschlechtsteile des menschlichen Körpers, d.h. Sichtbarkeit von Schamlippen der Frau und Sichtbarkeit des erigierten Penis des Mannes. Dabei wird sich gestritten, was eine männliche Erektion ist. Nicht strittig ist die "Scham" der Frau. Frauen sind permanent erregt, Männer ab 45 Grad Da offensichtlich immer noch keine weiteren Kenntnisse über den Erregungsverlauf der weiblichen Sexualität herrschen, wird gleich der ganze Genitalbereich verboten. Man könnte auch vermuten, dass das ewig Weibliche, Vagina dentata oder das dunkle Loch immer noch beunruhigen und deswegen unsichtbar gemacht werden müssen. Der globale Sexismus, der sich hier ausdrückt, findet sein Pendant in der peniblen Winkeldiskussion bezüglich des Penis. Das männliche Protzgehabe sagt uns hier, dass der "normale" Zustand eine Erhebung bis zu 45 Grad hat, ein Mann also permanent mit einer halben Erektion rumläuft. Das führt in vielen Magazinen mit einem Kontaktteil dazu, dass die Kleinanzeigen voll von Halbmast-Schwänzen sind, die kurz vor der Pornografiegrenze halt machen. Als wenn der Winkel ausgemessen würde, bleibt der Penis hier gesetzestreu bei 44,9 stehen und bekennt: Nein, nein, ich bin nicht erregt. Und in dubio pro reo. Das Gegenteil muß erst bewiesen werden. Frauen sind dagegen als solche gemein gefährlich, weil immer lüstern und läufig, auch wenn man es äußerlich nicht sieht. Deshalb greift die Ver-XXXX-ung. An dem nymphomanisch hysterischen Weiblichkeitsbild der vergangenen Jahrhunderte hat sich in der Gesetzgebung offenbar noch nichts geändert. Einzelne Möse indiziert Nicht dass hier eine allseitige Darstellung aller Genitalien gefordert wird, es ist aber äußerst diskriminierend und auch lächerlich, wenn zum Beispiel in einem Jahrbuch der Erotik "Das lesbische Auge" auf 234 Seiten eine (geschlossene) Möse abgebildet ist und daher das ganze Buch als pornografisch indiziert wird. Künstlerische Kleinverlage wie der Konkursbuch-Verlag von Claudia Gehrke können ein teures Lied davon singen, denn solche Einzelfälle werden vor Gericht kostspielig geklärt und brechen manchem Verlag das Knick. Gutachten werden herangezogen, um eine über den sexuellen Zweck hinausgehende inhaltliche und künstlerische Darstellung zu be- oder widerlegen. Wohl gemerkt, es ging hier um eine einzige Abbildung einer Möse! Weibliche Sexualität trifft z.B. auch das Verbot der Studie von Nancy Friday, Die weiblichen Phantasien der Frauen, die ebenso als jugendgefährdend eingestuft wurde. Was ist nur so beängstigend an Sexualität? Frauen-Pornos und Lehrvideos Und was war auf der Website sexclusiv zu sehen bzw. zu lesen? Kurze Ankündigungen und jeweils ein unverfängliches Coverbild von Heterotik/Lesberotik-Filmen und "Sexpertisen". Erstere sind wenige und qualitativ hochwertige erotische Filme, die sich durch die von Frauen bevorzugten Kriterien einer gewissen Handlung, Spannung, variationsreiche Kameraführung sowie ausgewählte Beleuchtung, Musik und eine Natürlichkeit der DarstellerInnen auszeichnen. Mehrheitlich aber sind Sexpertisen vertreten, Lehrfilme, die dem Zweck der Information und Bildung dienen und von amerikanischen Sex-Educators wie Annie Sprinkle, Jo Kramer, Betty Dodson u.a. Sexualinstituten in kleiner Auflage produziert werden. Es sind Video-Workshops zu tantrischen und Chakra-Massagen, Anal und Genital-Massagen, Masturbations-Anleitungen, ganzkörperliche Atemübungen. Videos, die nur Gesichter in Erregung zeigen und Tao- Meditationen, in denen die Unterschiedlichkeit von Mösen allein durch Portraits deutlich werden. Was eigentlich jedem Kind als ein Körperteil von vielen gezeigt werden könnte und was als solches ebenso einer liebevollen, sensiblen Massage unterzogen werden will, ist laut Staatsanwaltschaft pornografisch. Diese hat sich nämlich alle beschlagnahmten Filme ausschnittsweise angeschaut und sie ausnahmslos als "Pornografie" eingestuft. Nun steht ein Strafbefehl ins Haus, der eine Geldstrafe von 2000 ? und die Vernichtung aller Videos im Wert von weiteren 2000 ? vorsieht. Feministische Arbeit Laura Méritt ist eine feministische Institution in deutschen Landen und engagiert sich seit über 15 Jahren für eine selbstbestimmte Sexualität, insbesondere der Frauen. Als Betreiberin von Sexclusivitäten führte sie die bunt designten Sex-Spielzeuge in Deutschland ein, tätigt kompetente Sexualberatungen auch in Schulen und Bildungsinstitutionen und kreiert als Linguistin positiv besetzte Begriffe und Bilder einer lustvollen und ganzheitlichen Sexualität. Als Kommunikationswissenschaftleri n und Journalistin schreibt sie Artikel, gibt Bücher heraus und arbeitet zur Zeit an ihrer Dissertation über das Reden über Sexualität. Sexualerziehung und Sexualbildung ist ihr oberstes Anliegen, und so sind ihre informativen und humorvoll daher kommenden Aufklärungsarbeiten auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene in der AIDS-Prävention und der Gesundheitsfürsorge geschätzt. All diese Gutachten und der sexualpädagogische Hintergrund interessiert die Anklage wenig, diese beharrt auf ihrer Einschätzung. Undifferenzierte Definition von Pornografie und ungeklärte Gesetzeslage Was tun gegen eine solch undifferenzierte Pornografisierung? Ein Einspruch zieht einen langen Prozeß hinter sich, der nicht nur teure Gutachten, sondern auch hohe Anwaltskosten beinhaltet. Darauf spekuliert auch die Staatsanwaltschaft, die das Fass ohne Boden nicht aufmachen will und daher gleich alles unter Strafe setzt. Es handelt sich hier nämlich um eine Gesetzeslücke bzw. einen Widerspruch. Der Porno-Paragraf 184 verbietet jegliche Verbreitung von oben definierter Pornografie, während das Jugendschutzgesetz einem Versandhandel zustimmt, wenn bestimmte Vorkehrungen zur Altersüberprüfung getroffen sind. Wie diese Kontrollen aussehen, ist nicht näher definiert und wird dem Urteil einzelner Straffälle überlassen. Bisher wurde ein "persönlicher Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer" vorgeschrieben. Im Internet erscheinen solch deutsche Auflagen, die auch den Versand von elektronischen Daten betreffen, lächerlich, hält sich doch schlichtweg niemand im weltweiten Netz daran. Wie auch, jedes Land hat ja eine andere Regelung und Definition von Sexualität, Pornografie und Jugendschutz. Manche weisen auf den Jugendschutz hin, andere bauen eine Art Alterskontrolle ein. Letztendlich kann man sich hier aber alles Pornografische besorgen, selbst unerwünscht wird man mit Sex aus allen Fenstern zugeschüttet. "Männliches" Sexualverhalten reproduziert Und damit kommen wir wieder zum normativen männlichen Sexualverhalten und dessen kapitalbringender Reproduzierung durch die Konzerne, die durch die deutsche Gesetzgebung gefördert wird. Große Sex-Unternehmen und Ketten besitzen in jeder Stadt eine Filiale, in der sie abertausende von Spitz-ins-Gesicht und sonstiger Billigsex-Filme vertreiben, genauso wie im Netz. Die Kaufenden werden hier beim Erwerb auf ihre Volljährigkeit überprüft. Großkonzerne können das Verbot auch umgehen, indem sie eine ausländische Zweigstelle als Absender angeben, aber innerhalb Deutschlands verschicken, um Probleme mit dem deutschen Zoll zu umgehen. Ausgetrickst! Kleine und hochwertigere Produktionen wollen aber erst gar nicht in das immer gleiche Massenangebot der Konzerne eingereiht werden und können sich dann aber auf keinen Vertrieb stützen. Das stellt auch den Hauptgrund dar, dass hier so wenige "gute" Erotikfilme existieren. Nicht, dass es keine Nachfrage gäbe, sie ist ähnlich wie bei den mittlerweile gut etablierten Frauen-Sexshops und ihren bunten hochwertigen Spielzeugen stetig wachsend. Selbst Zigarettenfirmen werben auf Plakaten: "Für bessere Pornos". Würde das Verbot aufgehoben, würde sich auch der herrschende Sexfilmmarkt verändern, indem mehr Qualität eindringen könnte, so wie es bereits bei den Sex-Spielzeugen geschah. Das Vertriebsverbot aber verhindert schlichtweg anspruchsvolle oder ganzheitliche, "weibliche" Sexualität, die eben nicht an jeder Ecke zu haben ist. Ja zum Jugendschutz, Ja zur Pornografie Es geht hier wohlgemerkt nicht darum, den Jugendschutz abzuschaffen oder dessen Sinn anzuzweifeln, sondern um eine praktikable Lösung in Bezug auf Pornografie. Wenn über Suchmaschinen nicht zu erfahren ist, wo ich bestimmte, gehobenere Erotikfilme beziehen kann, weil das schon unter "Anbieten von Pornografie" fällt, kommt das einer Eliminierung gleich. Wenn deutsche Unternehmen nichtmals über ihr Angebot informieren können, wie im vorliegenden Fall von Sexclusivitäten verboten, dann bedeutet das nicht nur Unterdrückung von Information, sondern auch das Zuspielen von Martkvorteilen an im Ausland angesiedelte Konzerne. Wenn ich nicht an wertvolle Informationen über Sexualität heran komme, obwohl die ganze Gesellschaft sexualisiert ist, ist das mehr als realitätsfern. Es ist dem Jugendschutz wie dem Recht auf Meinungsfreiheit und -bildung sogar kontraproduktiv, wie schon seit Jahrzehnten angeführt wird. Wenn die deutsche Gesetzgebung glaubt, in europäischen wie in internationalen und globalen, zudem virtuellen Zusammenhängen durch verschärfte Regeln zur Sexualität eingreifen zu können, dann kann sich das nur als Sackgasse erweisen. Pornografie und auch Prostitution lässt sich nicht reglementieren, indem man sie rundum unter Strafe setzt. Der Weg kann nicht über weitere Verbote gehen, sondern nur über weitere Informationen, Aufklärung und das Aufzeigen von Alternativen, gerade in Bezug auf Sexualität. Das deutsche PorNo-Gesetz, das vollkommen berechtigt gegen Kinderpornografie, Frauenverachtung und Gewalt vorgehen will, verkehrt sich hier leider in sein Gegenteil: Es unterdrückt frauen- und menschenwürdigende, "natürliche" und ganzheitliche Erotik. Plädoyer für eine sex-positive Einstellung Ich plädiere mit den feministischen Sex-Aktivistinnen daher für die Aufhebung des Pornografie-Paragrafen nach §184 bzgl. der weichen, d.h. erwachsenen und konsensuellen Pornografie, die das Anbieten und Versenden prinzipiell unter Strafe stellt. Ich plädiere für den freien Zugang aller Menschen zu sexuellen Informationen und Materialien. Der unglaubliche Boom an Sex-Handbüchern zeigt im übrigen den Bedarf an sachlichen Informationen. Ich plädiere gleichermaßen für Jugendschutz, der entweder über eine Alterskontrolle oder wie in den Staaten durch den Hinweis auf sexuelle Materialien für Erwachsene erfolgt. Dort werden aber für Minderjährigen auch Alternativen angeboten. Wenn in Deutschland die Alterskontrolle durchgesetzt werden könnte, die z.B. über das Einsenden einer Kopie des Personalausweises und ein "eigenhändiges" Versenden an diese ausgewiesen erwachsene Person getätigt würde, dann würde auch das "Dunkle" oder "Unerlaubte" an der Sexualität wegfallen. Bislang nahmen befreundete Geschäftsreisende Filme für KundInnen mit, die diese dann auf deutschen Bahnhöfen konspirativ unter Vorhalten ihres Ausweises entgegen nahmen. Moderne Zeiten! Wer Laura Méritt und ihr Anliegen unterstützen möchte, kann dies auch in Form einer Spende für die Prozeßkosten tun: Laura Meritt, Berliner Sparkasse, BLZ 100 500 00, Kto. 74 000 9214 Stichwort: Expertise
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