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Laura Meritt angeklag - zur Info


25.08.2004 14:39
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Hallo Ihr Alle,

Kurztext:
Die natürlichste Sache der Welt ist in Deutschland verboten. Während die
Sexualisierung grenzenlos ausufert, liegt Deutschland in den letzten
aufmuckenden Zuckungen und will der Verbreitung von Sex mittels Paragrafen
Einhalt gebieten.

"Pornografie ist Pornografie, vor allem aber Frauenpornografie"
In deutschen Landen herrscht Sexualmoral und die wird vom Gesetz
vorgeschrieben. Selbst sonntags wird moralisch Verwerfliches verfolgt,
und so surfte ein Jugendschützer aus NRW im Internet Streife.
Dabei rieb er sich nicht an den tausendfachen Möglichkeiten, sich die
diversesten Sex-Praktiken anzuschauen, runterzuholen oder zu bestellen, was
gerade der heutigen digital versierten Jugend ein leichtes ist. Nein, er
wählte etwas besonderes, weibliche Erotik, die Website von Laura Méritt.

Neben ausgewählten Sex-Spielzeugen im Bereich "Dildonien" und "Vibrationen"
fand er Handbücher unter "Cliteratur" und Videos.
Nach der geschriebenen Strafgesetzordnung §184 aber ist Pornografie und
genauer noch das Anbieten und der Vertrieb von eben solcher verboten. Das
bedeutet konkret, dass selbst der Hinweis darauf, die Nennung eines Titels,
hinter dem sich Pornografisches verbergen könnte, strafbar ist. Der
Definition nach beinhaltet Pornografie die "aufdringliche vergröberte,
verzerrte oder anreißerisch widergegebene" Darstellung von Genitalien zum
Zwecke der sexuellen Erregung. Da dieser Tatbestand sehr schwammig ist und
in der Vergangenheit schon zur Beschlagnahmung der Jugendzeitschrift
"Bravo" oder jüngst von Aufklärungsschriften des
Bundesgesundheitsministeriums geführt hat, hält man sich an "feste
Kriterien" und bringt den Paragrafen auf folgenden Nenner: "Darstellung der
primären Geschlechtsteile des menschlichen Körpers, d.h. Sichtbarkeit von
Schamlippen der Frau und Sichtbarkeit des erigierten Penis des Mannes.
Dabei wird sich gestritten, was eine männliche Erektion ist. Nicht strittig
ist die "Scham" der Frau.

Frauen sind permanent erregt, Männer ab 45 Grad
Da offensichtlich immer noch keine weiteren Kenntnisse über den
Erregungsverlauf der weiblichen Sexualität herrschen, wird gleich der ganze
Genitalbereich verboten. Man könnte auch vermuten, dass das ewig Weibliche,
Vagina dentata oder das dunkle Loch immer noch beunruhigen und deswegen
unsichtbar gemacht werden müssen. Der globale Sexismus, der sich hier
ausdrückt, findet sein Pendant in der peniblen Winkeldiskussion bezüglich
des Penis. Das männliche Protzgehabe sagt uns hier, dass der "normale"
Zustand eine Erhebung bis zu 45 Grad hat, ein Mann also permanent mit einer
halben Erektion rumläuft. Das führt in vielen Magazinen mit einem
Kontaktteil dazu, dass die Kleinanzeigen voll von Halbmast-Schwänzen sind,
die kurz vor der Pornografiegrenze halt machen. Als wenn der Winkel
ausgemessen würde, bleibt der Penis hier gesetzestreu bei 44,9 stehen und
bekennt: Nein, nein, ich bin nicht erregt. Und in dubio pro reo. Das
Gegenteil muß erst bewiesen werden. Frauen sind dagegen als solche gemein
gefährlich, weil immer lüstern und läufig, auch wenn man es äußerlich nicht
sieht. Deshalb greift die Ver-XXXX-ung. An dem nymphomanisch hysterischen
Weiblichkeitsbild der vergangenen Jahrhunderte hat sich in der Gesetzgebung
offenbar noch nichts geändert.

Einzelne Möse indiziert
Nicht dass hier eine allseitige Darstellung aller Genitalien gefordert wird,
es ist aber äußerst diskriminierend und auch lächerlich, wenn zum Beispiel
in einem Jahrbuch der Erotik "Das lesbische Auge" auf 234 Seiten eine
(geschlossene) Möse abgebildet ist und daher das ganze Buch als
pornografisch indiziert wird. Künstlerische Kleinverlage wie der
Konkursbuch-Verlag von Claudia Gehrke können ein teures Lied davon singen,
denn solche Einzelfälle werden vor Gericht kostspielig geklärt und brechen
manchem Verlag das Knick. Gutachten werden herangezogen, um eine über den
sexuellen Zweck hinausgehende inhaltliche und künstlerische Darstellung zu
be- oder widerlegen. Wohl gemerkt, es ging hier um eine einzige Abbildung
einer Möse! Weibliche Sexualität trifft z.B. auch das Verbot der Studie von
Nancy Friday, Die weiblichen Phantasien der Frauen, die ebenso als
jugendgefährdend eingestuft wurde. Was ist nur so beängstigend an
Sexualität?

Frauen-Pornos und Lehrvideos
Und was war auf der Website sexclusiv zu sehen bzw. zu lesen? Kurze
Ankündigungen und jeweils ein unverfängliches Coverbild von
Heterotik/Lesberotik-Filmen und "Sexpertisen". Erstere sind wenige und
qualitativ hochwertige erotische Filme, die sich durch die von Frauen
bevorzugten Kriterien einer gewissen Handlung, Spannung, variationsreiche
Kameraführung sowie ausgewählte Beleuchtung, Musik und eine Natürlichkeit
der DarstellerInnen auszeichnen. Mehrheitlich aber sind Sexpertisen
vertreten, Lehrfilme, die dem Zweck der Information und Bildung dienen und
von amerikanischen Sex-Educators wie Annie Sprinkle, Jo Kramer, Betty Dodson
u.a. Sexualinstituten in kleiner Auflage produziert werden. Es sind
Video-Workshops zu tantrischen und Chakra-Massagen, Anal und
Genital-Massagen, Masturbations-Anleitungen, ganzkörperliche Atemübungen.
Videos, die nur Gesichter in Erregung zeigen und Tao- Meditationen, in denen
die Unterschiedlichkeit von Mösen allein durch Portraits deutlich werden.
Was eigentlich jedem Kind als ein Körperteil von vielen gezeigt werden
könnte und was als solches ebenso einer liebevollen, sensiblen Massage
unterzogen werden will, ist laut Staatsanwaltschaft pornografisch. Diese hat
sich nämlich alle beschlagnahmten Filme ausschnittsweise angeschaut und sie
ausnahmslos als "Pornografie" eingestuft. Nun steht ein Strafbefehl ins
Haus, der eine Geldstrafe von 2000 ? und die Vernichtung aller Videos im
Wert von weiteren 2000 ? vorsieht.

Feministische Arbeit
Laura Méritt ist eine feministische Institution in deutschen Landen und
engagiert sich seit über 15 Jahren für eine selbstbestimmte Sexualität,
insbesondere der Frauen. Als Betreiberin von Sexclusivitäten führte sie die
bunt designten Sex-Spielzeuge in Deutschland ein, tätigt kompetente
Sexualberatungen auch in Schulen und Bildungsinstitutionen und kreiert als
Linguistin positiv besetzte Begriffe und Bilder einer lustvollen und
ganzheitlichen Sexualität. Als Kommunikationswissenschaftleri n und
Journalistin schreibt sie Artikel, gibt Bücher heraus und arbeitet zur Zeit
an ihrer Dissertation über das Reden über Sexualität. Sexualerziehung und
Sexualbildung ist ihr oberstes Anliegen, und so sind ihre informativen und
humorvoll daher kommenden Aufklärungsarbeiten auf nationaler, europäischer
und internationaler Ebene in der AIDS-Prävention und der Gesundheitsfürsorge
geschätzt. All diese Gutachten und der sexualpädagogische Hintergrund
interessiert die Anklage wenig, diese beharrt auf ihrer Einschätzung.

Undifferenzierte Definition von Pornografie und ungeklärte Gesetzeslage
Was tun gegen eine solch undifferenzierte Pornografisierung? Ein Einspruch
zieht einen langen Prozeß hinter sich, der nicht nur teure Gutachten,
sondern auch hohe Anwaltskosten beinhaltet. Darauf spekuliert auch die
Staatsanwaltschaft, die das Fass ohne Boden nicht aufmachen will und daher
gleich alles unter Strafe setzt. Es handelt sich hier nämlich um eine
Gesetzeslücke bzw. einen Widerspruch. Der Porno-Paragraf 184 verbietet
jegliche Verbreitung von oben definierter Pornografie, während das
Jugendschutzgesetz einem Versandhandel zustimmt, wenn bestimmte Vorkehrungen
zur Altersüberprüfung getroffen sind. Wie diese Kontrollen aussehen, ist
nicht näher definiert und wird dem Urteil einzelner Straffälle überlassen.
Bisher wurde ein "persönlicher Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer"
vorgeschrieben. Im Internet erscheinen solch deutsche Auflagen, die auch den
Versand von elektronischen Daten betreffen, lächerlich, hält sich doch
schlichtweg niemand im weltweiten Netz daran. Wie auch, jedes Land hat ja
eine andere Regelung und Definition von Sexualität, Pornografie und
Jugendschutz. Manche weisen auf den Jugendschutz hin, andere bauen eine Art
Alterskontrolle ein. Letztendlich kann man sich hier aber alles
Pornografische besorgen, selbst unerwünscht wird man mit Sex aus allen
Fenstern zugeschüttet.

"Männliches" Sexualverhalten reproduziert
Und damit kommen wir wieder zum normativen männlichen Sexualverhalten und
dessen kapitalbringender Reproduzierung durch die Konzerne, die durch die
deutsche Gesetzgebung gefördert wird. Große Sex-Unternehmen und Ketten
besitzen in jeder Stadt eine Filiale, in der sie abertausende von
Spitz-ins-Gesicht und sonstiger Billigsex-Filme vertreiben, genauso wie im
Netz. Die Kaufenden werden hier beim Erwerb auf ihre Volljährigkeit
überprüft. Großkonzerne können das Verbot auch umgehen, indem sie eine
ausländische Zweigstelle als Absender angeben, aber innerhalb Deutschlands
verschicken, um Probleme mit dem deutschen Zoll zu umgehen. Ausgetrickst!
Kleine und hochwertigere Produktionen wollen aber erst gar nicht in das
immer gleiche Massenangebot der Konzerne eingereiht werden und können sich
dann aber auf keinen Vertrieb stützen. Das stellt auch den Hauptgrund dar,
dass hier so wenige "gute" Erotikfilme existieren. Nicht, dass es keine
Nachfrage gäbe, sie ist ähnlich wie bei den mittlerweile gut etablierten
Frauen-Sexshops und ihren bunten hochwertigen Spielzeugen stetig wachsend.
Selbst Zigarettenfirmen werben auf Plakaten: "Für bessere Pornos".
Würde das Verbot aufgehoben, würde sich auch der herrschende Sexfilmmarkt
verändern, indem mehr Qualität eindringen könnte, so wie es bereits bei den
Sex-Spielzeugen geschah. Das Vertriebsverbot aber verhindert schlichtweg
anspruchsvolle oder ganzheitliche, "weibliche" Sexualität, die eben nicht an
jeder Ecke zu haben ist.

Ja zum Jugendschutz, Ja zur Pornografie
Es geht hier wohlgemerkt nicht darum, den Jugendschutz abzuschaffen oder
dessen Sinn anzuzweifeln, sondern um eine praktikable Lösung in Bezug auf
Pornografie. Wenn über Suchmaschinen nicht zu erfahren ist, wo ich
bestimmte, gehobenere Erotikfilme beziehen kann, weil das schon unter
"Anbieten von Pornografie" fällt, kommt das einer Eliminierung gleich. Wenn
deutsche Unternehmen nichtmals über ihr Angebot informieren können, wie im
vorliegenden Fall von Sexclusivitäten verboten, dann bedeutet das nicht nur
Unterdrückung von Information, sondern auch das Zuspielen von Martkvorteilen
an im Ausland angesiedelte Konzerne. Wenn ich nicht an wertvolle
Informationen über Sexualität heran komme, obwohl die ganze Gesellschaft
sexualisiert ist, ist das mehr als realitätsfern. Es ist dem Jugendschutz
wie dem Recht auf Meinungsfreiheit und -bildung sogar kontraproduktiv, wie
schon seit Jahrzehnten angeführt wird. Wenn die deutsche Gesetzgebung
glaubt, in europäischen wie in internationalen und globalen, zudem
virtuellen Zusammenhängen durch verschärfte Regeln zur Sexualität eingreifen
zu können, dann kann sich das nur als Sackgasse erweisen. Pornografie und
auch Prostitution lässt sich nicht reglementieren, indem man sie rundum
unter Strafe setzt. Der Weg kann nicht über weitere Verbote gehen, sondern
nur über weitere Informationen, Aufklärung und das Aufzeigen von
Alternativen, gerade in Bezug auf Sexualität. Das deutsche PorNo-Gesetz, das
vollkommen berechtigt gegen Kinderpornografie, Frauenverachtung und Gewalt
vorgehen will, verkehrt sich hier leider in sein Gegenteil: Es unterdrückt
frauen- und menschenwürdigende, "natürliche" und ganzheitliche Erotik.

Plädoyer für eine sex-positive Einstellung
Ich plädiere mit den feministischen Sex-Aktivistinnen daher für die
Aufhebung des Pornografie-Paragrafen nach §184 bzgl. der weichen, d.h.
erwachsenen und konsensuellen Pornografie, die das Anbieten und Versenden
prinzipiell unter Strafe stellt. Ich plädiere für den freien Zugang aller
Menschen zu sexuellen Informationen und Materialien. Der unglaubliche Boom
an Sex-Handbüchern zeigt im übrigen den Bedarf an sachlichen Informationen.
Ich plädiere gleichermaßen für Jugendschutz, der entweder über eine
Alterskontrolle oder wie in den Staaten durch den Hinweis auf sexuelle
Materialien für Erwachsene erfolgt. Dort werden aber für Minderjährigen auch
Alternativen angeboten. Wenn in Deutschland die Alterskontrolle durchgesetzt
werden könnte, die z.B. über das Einsenden einer Kopie des Personalausweises
und ein "eigenhändiges" Versenden an diese ausgewiesen erwachsene Person
getätigt würde, dann würde auch das "Dunkle" oder "Unerlaubte" an der
Sexualität wegfallen. Bislang nahmen befreundete Geschäftsreisende Filme für
KundInnen mit, die diese dann auf deutschen Bahnhöfen konspirativ unter
Vorhalten ihres Ausweises entgegen nahmen. Moderne Zeiten!

Wer Laura Méritt und ihr Anliegen unterstützen möchte, kann dies auch in
Form einer Spende für die Prozeßkosten tun:

Laura Meritt,
Berliner Sparkasse, BLZ 100 500 00, Kto. 74 000 9214 Stichwort: Expertise



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