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Lebenspartner weiter als Ledige behandelt


18.10.2007 16:58
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Schäuble will noch nicht einmal anerkennen, wenn Beamte ihren Lebenspartner pflegen

Zu dem gestern vom Bundeskabinett verabschiedeten Dienstrechtsneuordnungsgesetz erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Innenminister Schäuble will die Diskriminierung von homosexuellen Beamtinnen und Beamten zementieren. Durch das neue Dienstrechtsneuordnungsgesetz soll die Besoldung und Versorgung der Beamten und Richter des Bundes und der Soldaten neu geregelt werden. Auf Drängen von Schäuble und der CDU/CSU sollen dabei verpartnerte Beamte weiter wie Ledige behandelt werden. Sie erhalten keinen Familienzuschlag, keine Beihilfe zu den Krankheitskosten ihres Partners, wenn diese kein Einkommen haben, und überlebende Lebenspartner erhalten keine Pension.

Die Versagung der Beihilfe ist besonders ungerecht, weil einkommenslose Lebenspartner von Arbeitern und Angestellten in der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden. Die Ausgrenzung der Lebenspartner geht so weit, dass beim Aufstieg in den Besoldungsstufen noch nicht einmal die Zeiten anerkannt werden sollen, in denen verpartnerte Beamte sich haben beurlauben lassen, um ihren Partner zu pflegen.

Das alles soll, so Schäuble und die CDU/CSU, Ehe und Familie fördern. Wir meinen, das ist nur vorgeschoben. In Wirklichkeit soll festschreiben werden, dass Lesben und Schwule nur Staatsbürger zweiter Klasse sind.

Besonders enttäuscht sind die Lesben und Schwulen darüber, dass die SPD-Minister und Ministerinnen diese Diskriminierungen nicht verhindert haben. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, mit Rücksicht auf das vom Europäischen Gerichtshof zu erwartende Grundsatzurteil auf eine Verschiebung des Kabinettsbeschlusses zu drängen. Mit dem Urteil des EuGH ist schon bald zu rechnen (Rs. C-267/06 - Tadao Maruko gegen Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen). Der Generalanwalt hat in dieser Sache bereits gegen die Diskriminierung von Lebenspartner beim Arbeitsentgelt votiert. Denn anders als das deutsche Recht (Art 6 Abs. 1 GG) sieht das Gemeinschaftsrecht keinen Vorbehalt hinsichtlich möglicher Förderungspflichten von Ehen vor. Es hat insoweit Vorrang vor den Geboten des deutschen Grundgesetzes.

Verabschiedeter Entwurf unter:

http://www.bmi.bund.de/In [...] etz.html
18. Oktober 2007

von der Pressestelle des Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

www.lsvd.de



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19.10.2007 23:26
19.10.2007 13:19
19.10.2007 13:18
editiert am 19.10.2007 14:07 melden kommentieren
18.10.2007 21:59

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