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Lebenspartnerschaftsgesetz


02.09.2004 08:05
HiddenNickname
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Ich bin seit August 2004 verheiratet (Lebenspartnerschaft).
Nun möchte ich meinen Antrag auf Freistellung für Kapitalerträge ändern.
Das geht laut der Bank nicht, da keine Voraussetzung einer Veranlagung im Sinne des §26 Abs.1 Satzt 1 AStG vorliegt.
Ich wälze momentan in Gesetzbücher, habe aber noch keine Lücke oder formulierung gefunden, die ich für meine Zwecke verwenden kann.
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen??
Gruß sweathard


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04.09.2004 16:01
02.09.2004 22:40
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02.09.2004 09:34

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