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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadMehr Rechte in der Homo-Ehe
29.10.2004 15:39
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0 Berlin - Gut drei Jahre nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes zur so genannten Homo-Ehe werden die Rechte von Lesben und Schwulen weiter gestärkt. Gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion verabschiedete der Bundestag am Freitag einen rot-grünen Gesetzentwurf zur Besserstellung homosexueller Partnerschaften. Die Neuregelungen, die nicht der Zustimmung des Unions-dominierten Bundesrates bedürfen, sollen zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Adoption möglich Schwule und Lesben können künftig beispielsweise das leibliche Kind ihres Partners adoptieren. Auch werden eingetragene Lebenspartnerschaften im Unterhaltsrecht und der Hinterbliebenenversorgung der Ehe angeglichen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies darauf hin, dass Lesben und Schwule noch immer in einigen Bereichen ohne sachliche Gründe ungleich gegenüber Ehepaaren behandelt würden. Mit der Entscheidung zur Verfassungskonformität der so genannten Homo-Ehe habe das Bundesverfassungsgericht den Weg zur Weiterentwicklung des Lebenspartnerschaftsrechts frei gemacht. Volker Beck: Entscheidender Schritt Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck bewertete die Neuregelung als einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung der Homosexuellen. Gleichwohl hätten sie auch mit diesem Gesetz noch nicht gänzlich die gleichen Rechte wie Heterosexuelle. Rot-Grün werde aber weiter daran arbeiten, auch für Lesben und Schwule eines Tages den Grundsatz zu verwirklichen, dass alle Menschen "gleich an Würde und Rechten" sind. Union lehnt Adoptionsrecht ab Die CSU-Abgeordnete Daniela Raab kritisierte dagegen die vorgesehenen Adoptionsregelungen als zu weitgehend. Dies sei für die Union der "größte Klops". Schließlich gebe es im Lebenspartnerschaftsgesetz bereits das so genannte kleine Sorgerecht, dass ausreichend sei. Auch könnten Diskriminierungen von Kindern mit gleichgeschlechtlichen Eltern nicht ausgeschlossen werden. Zudem seien die betroffenen Kinder im Unterschied zu einer herkömmlichen Adoption weder Voll- noch "Sozialwaisen". Für ihre Fraktion sei entscheidend, dass dieser leibliche Elternteil alle Rechte und Pflichten abtrete. Daher laufe die Argumentation der Koalition ins Leere, dass das betroffene Kind nur Vorteile bei einer solchen Adoption habe. (ha/fw/ddp) Quelle: www.aol.de
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