|
|
Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadMit Hasch ins Auto
14.01.2005 10:51
HiddenNickname
0 Kiffen führt nicht automatisch zu Fahrverbot Kiffen vor dem Fahren: Ein bisschen Hasch im Blut ist nicht strafbar Fahrer mit einem geringen Restanteil des Haschisch-Wirkstoffes THC im Blut dürfen künftig nicht mehr so streng verfolgt werden wie bisher. Das Bundesverfassungsgericht hat den Grenzwert angehoben, ab dem Autofahrer wegen Cannabiskonsums mit Fahrverbot und Geldstrafe verfolgt werden können. Der Beschluss wurde am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlicht. Bislang reichte zur Verurteilung eines Autofahrers der Nachweis einer beliebig kleinen oder großen Menge THC im Blut. Hasch tagelang im Blut nachweisbar Das ist nach Angaben der Richter nun vorbei. Denn: Wegen des technischen Fortschritts könnten THC-Spuren noch Tage und Wochen nach dem Konsum im Blut gefunden werden. Dann aber sei die Wirkung längst verflogen. Damit treffe die vom Gesetzgeber angenommene Identität der Wirkungs- und Nachweiszeit nicht mehr zu, urteilten die Richter. Das Gericht legte den THC-Grenzwert, ab dem die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sein kann, nun auf 1,0 Nanogramm THC je Milliliter Blut fest. 16 Stunden nach dem Kiffen Auto gefahren Ein Autofahrer aus Rheinland-Pfalz hatte in Karlsruhe geklagt. Er sollte eine Geldstrafe und ein Fahrverbot hinnehmen, weil er einen Joint geraucht und sich mehr als 16 Stunden danach ins Auto gesetzt hatte. Ihm wurden 0,5 Nanogramm (die Hälfte eines Milliardstel Gramms) THC im Blut nachgewiesen. Strafe wegen Fahrens im Rausch Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken wies seine Klage gegen die vom Amtsgericht Kandel verhängte Strafe ab. Begründung: Das Gesetz sehe beim Nachweis von THC im Blut eine so genannte Nullwert-Grenze vor, denn wer Haschisch im Blut habe, sei nicht fahrtüchtig. Es sei auch nicht willkürlich, dass Alkoholkonsumenten erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille verfolgt würden, entschieden die Gerichte in dem Weinbauland. Urteile aufgehoben Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hob diese Entscheidung nun auf. Die Urteile hätten die "allgemeine Handlungsfreiheit" des Haschischrauchers verletzt.
0
![]()
Seite: 1 |
2
|
25.01.2005 13:30
25.01.2005 13:21
23.01.2005 19:54
23.01.2005 19:06
22.01.2005 22:06
HiddenNickname
0
20.01.2005 16:31
HiddenNickname
0
20.01.2005 16:26
18.01.2005 17:18
18.01.2005 17:01
18.01.2005 16:56
18.01.2005 16:50
18.01.2005 16:30
18.01.2005 14:37
14.01.2005 19:09
14.01.2005 19:07
14.01.2005 16:25
0
![]()
Seite: 1 |
2
|
|
|