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09.06.2006 12:07
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0 Polizeipräsident Bochum verbietet Nazi-Aufmarsch in Herne Der Polizeipräsident Bochum ist der Argumentation des OVG Münster (siehe nächste Meldung) gefolgt und hat den für Samstag angemeldeten Nazi-Aufmarsch in Herne verboten. Die Pressemitteilung des Polizeipräsidenten im Wortlaut: http://www.presseportal.d [...] ygroupp= Die Nazis hatten damit gerechnet, dass ihre Demonstration in Gelsenkirchen verboten wird und sich die Nachbarstadt Herne als Ersatzort für ihren Aufmarsch ausgesucht. Der Polizeipräsident Bochum ist für Herne zuständig. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor zwei Jahre bereits eine Verbotsverfügung des Bochumer Polizeipräsidenten bestätigt, als Nazis gegen die Synagoge hetzen wollten. Als die Nazis dann in einem weiteren Anlauf doch marschieren durften, nutzen die Nazis-Kader Crämer und Reitz ihre Auftritte zu widerwärtigen antisemitischen Hetzereien. Hierfür sind sie inzwischen rechtskräftig verurteilt worden. # Oberwaltungsgericht verbietet Nazi-Demo in Gelsenkirchen Seiner Tradition folgend hat das OVG Münster den geplanten Nazi-Aufmarsch in Gelsenkirchen am kommenden Samstag verboten. Bemerkenswert ist, dass das OVG die äußerst fragwürdige Verbotsbegründung des Gelsenkirchener Polizeipräsidenten Schoenfeldt ignoriert. Schoenfeldt hatte argumentiert: "Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland wird meiner Meinung nach durch den Aufmarsch der NPD in Gelsenkirchen während der WM 2006 nachhaltig geschädigt." Die Pressemitteilung im Wortlaut. Das OVG begründet sein Verbot dagegen damit, "dass von der NPD-Versammlung eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, die folgenden Tatsachen entscheidend: Das italienische Innenministerium hat das Bundesinnenministerium im Mai 2006 über ein rechtsextremistisches Treffen im März 2006 im österreichischen Ried informiert. Danach haben rechtsextremistische Fan-Clubs, die NPD-Jungen Nationaldemokraten und andere in dem Schreiben namentlich bezeichnete extremistische Organisationen über die Möglichkeit gesprochen, 'Zusammenstöße und Unfälle zu planen, besonders bei Gelegenheit der Demonstration, die am 10.06.2006 in Gelsenkirchen (Bundesrepublik Deutschland) stattfinden' wird." Zur Pressemitteilung des OVG. Die Nazis werde nun vermutlich das Bundesverfassungsgericht anrufen.
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