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Nazi Demo Verboten


09.06.2006 12:07
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Polizeipräsident Bochum verbietet Nazi-Aufmarsch in Herne

Der Polizeipräsident Bochum ist der Argumentation des OVG Münster (siehe
nächste Meldung) gefolgt und hat den für Samstag angemeldeten Nazi-Aufmarsch
in Herne verboten. Die Pressemitteilung des Polizeipräsidenten im Wortlaut:
http://www.presseportal.d [...] ygroupp=
Die Nazis hatten damit gerechnet, dass ihre Demonstration in Gelsenkirchen
verboten wird und sich die Nachbarstadt Herne als Ersatzort für ihren
Aufmarsch ausgesucht. Der Polizeipräsident Bochum ist für Herne zuständig.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor zwei Jahre bereits eine
Verbotsverfügung des Bochumer Polizeipräsidenten bestätigt, als Nazis gegen
die Synagoge hetzen wollten. Als die Nazis dann in einem weiteren Anlauf
doch marschieren durften, nutzen die Nazis-Kader Crämer und Reitz ihre
Auftritte zu widerwärtigen antisemitischen Hetzereien. Hierfür sind sie
inzwischen rechtskräftig verurteilt worden.

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Oberwaltungsgericht verbietet Nazi-Demo in Gelsenkirchen

Seiner Tradition folgend hat das OVG Münster den geplanten Nazi-Aufmarsch in
Gelsenkirchen am kommenden Samstag verboten. Bemerkenswert ist, dass das OVG
die äußerst fragwürdige Verbotsbegründung des Gelsenkirchener
Polizeipräsidenten Schoenfeldt ignoriert. Schoenfeldt hatte argumentiert:
"Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland wird meiner Meinung nach durch
den Aufmarsch der NPD in Gelsenkirchen während der WM 2006 nachhaltig
geschädigt." Die Pressemitteilung im Wortlaut. Das OVG begründet sein Verbot
dagegen damit, "dass von der NPD-Versammlung eine unmittelbare Gefahr für
die öffentliche Sicherheit ausgeht, die folgenden Tatsachen entscheidend:
Das italienische Innenministerium hat das Bundesinnenministerium im Mai 2006
über ein rechtsextremistisches Treffen im März 2006 im österreichischen Ried
informiert. Danach haben rechtsextremistische Fan-Clubs, die NPD-Jungen
Nationaldemokraten und andere in dem Schreiben namentlich bezeichnete
extremistische Organisationen über die Möglichkeit gesprochen,
'Zusammenstöße und Unfälle zu planen, besonders bei Gelegenheit der
Demonstration, die am 10.06.2006 in Gelsenkirchen (Bundesrepublik
Deutschland) stattfinden' wird." Zur Pressemitteilung des OVG. Die Nazis
werde nun vermutlich das Bundesverfassungsgericht anrufen.




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