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Athen fordert, Deutschland müsse einen Kredit bedienen, den die Nazis dem Land abzwangen. Die Bundesregierung will nicht. Doch es gibt verschiedene Rechtsauffassungen.
... außerdem musste die griechische Zentralbank 1942 eine Zwangsanleihe in Höhe von 476 Millionen Reichsmark an das Dritte Reich ausgeben. Das Geld wurde nie zurückbezahlt.
Der neue griechische Premier Alexis Tsipras fordert nun genau das, auch um die finanziell schwierige Lage des Landes zu beruhigen. Ein vertraulicher Bericht des griechischen Rechnungshofes, der Ende Januar an die Medien durchsickerte, beziffert die Kriegsschuld der Deutschen auf elf Milliarden Euro – inklusive angefallener Zinsen.
Die Londoner Schuldenkonferenz hatte allerdings 1953 beschlossen, dass deutsche Reparationszahlungen der Zeit nach einem Friedensabkommen vorbehalten bleiben sollten. Bis heute gibt es keinen solchen formellen Friedensvertrag. Die Bundesregierung argumentiert allerdings, dass der 1990 beschlossene Zwei-plus-Vier-Vertrag zwischen der Bundesrepublik, der DDR und den einstigen Alliierten wegen seiner Formulierungen in politischer und rechtlicher Hinsicht einem Friedensvertrag entspreche. "Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sieht keine weiteren Reparationen vor", schreibt die Bundesregierung weiter. Das lege schon der Titel nah: Abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland.
Zudem hätten die damaligen Staaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) – darunter Griechenland – dem Zwei-plus-Vier-Vertrag zugestimmt. Die Griechen sagen hingegen, dass man den Vertrag nur "zur Kenntnis" genommen habe. Auch das stimmt, allerdings ist in der deutschen Übersetzung davon die Rede, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag damals "mit großer Genugtuung" zur Kenntnis genommen und "aufrichtig" begrüßt wurde.
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Die Griechen pochen darauf, dass die Rückzahlung der Zwangsanleihe damals vertraglich mit Nazi-Deutschland vereinbart wurde. Daher stelle sich die Frage, ob sie eben nicht als Reparationsleistung, sondern als zivilrechtlicher Kredit gelte.
...ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dort hätten die Juristen ebenfalls angemerkt, dass sich die griechischen Forderungen nicht zwingend als Reparationsanspruch klassifizieren ließen.
Auch der Historiker Hagen Fleischer ist dieser Ansicht. "Die Haltung der Bundesregierung ist leider peinlich", sagte er tagesschau.de. "Das Nazi-Regime hatte sogar selbst ausgerechnet, wie hoch die ausstehenden Rückzahlungen der Kredite waren. NS-Deutschland hätte wohl kaum selbst die Höhe künftig zu zahlender Reparationen kalkuliert." Fleischer betonte, Griechenland fehlten leider die Möglichkeiten, ihr Recht gegen die unnachgiebigen Deutschen durchzusetzen.
Interessant ... scheint doch so, als ob Deutschland als Rechtsnachfolger ggf. Schulden nicht zurückzahlt, weil diese nicht eintreibbar sind.
Wobei, wenn die Griechen irgendwann nicht zahlen, wird das wohl auch nicht eintreibbar sein (die Sache mit dem "nacktem Mann und den Taschen" ) . Der Unterschied für Griechenland ist nur, sie sind auf neue Gelder angewiesen und damit in der schlechteren Position.
... Die Vergangenheit ploppt irgendwie immer wieder auf. Und sei es juristisch.
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