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News: Gleiche Erbschaftssteuer für Homosexuel


17.08.2010 11:31
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Homosexuelle Lebenspartner dürfen bei der Erbschaftssteuer nicht gegenüber heterosexuellen Ehepartnern benachteiligt werden. Das geht aus einem Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor.
"Lebenspartner leben wie Ehegatten"

Eine erbschaftssteuerrechtliche Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, heißt es zur Begründung. Lebenspartner lebten "wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft". Auch sie hätten die Erwartung, den gemeinsamen Lebensstandard halten zu können, falls ihr Partner stirbt, so die Richter.

Das Verfassungsgericht gab damit den Verfassungsbeschwerden eines Mannes und einer Frau statt, deren jeweilige Lebenspartner 2001 und 2002 gestorben waren. Nach dem Entwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2010 ist eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht beabsichtigt. Der Gesetzgeber müsse bis 31. Dezember 2010 aber auch eine verfassungskonforme Neuregelung für die betroffenen Altfälle treffen, so die Richter.

Az. 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07


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19.08.2010 19:08
18.08.2010 21:30
editiert am 18.08.2010 21:31 melden kommentieren
18.08.2010 17:44
17.08.2010 12:03
17.08.2010 11:32
editiert am 17.08.2010 11:32 melden kommentieren

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