|
|
Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadQualm rechtfertigt Kündigung
10.05.2007 15:56
HiddenNickname
0 Die gesundheitliche Belastung durch Passivrauchen am Arbeitsplatz zählt als wichtiger Kündigungsgrund. Arbeitnehmer, die sich den Gefahren nicht länger aussetzen wollen und das Unternehmen verlassen, haben sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt hatte im Fall eines Mannes zu entscheiden, dessen Bemühungen um einen rauchfreien Arbeitsplatz gescheitert waren. Sein Arbeitgeber hatte das Rauchen im gesamten Betrieb erlaubt und nicht auf Beschwerden des Klägers reagiert. Der Arbeitnehmer zog daraufhin die Konsequenzen und kündigte – mit der Folge, dass die Arbeitsagentur eine Sperrzeit gegen ihn verhängte und die Zahlung von Arbeitslosengeld verweigerte. Gefahren hinlänglich bekannt Nach der Entscheidung der Darmstädter Richter hat der 43-jährige Kläger aus Weilburg jedoch korrekt gehandelt und damit sofort Anspruch auf Leistungen. Die gesundheitlichen Gefahren seien hinlänglich wissenschaftlich nachgewiesen. Da das Passivrauchen auch in kleineren Mengen und schon nach kurzer Zeit zu Tumoren führen könne, sei der Kläger nicht verpflichtet gewesen, an seinem verqualmten Arbeitsplatz auszuharren, heißt es in der Entscheidung, mit der das anderslautende Urteil der ersten Instanz aufgehoben wurde. Das Landessozialgericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles Revision zu. Die Bundesagentur für Arbeit kündigte allerdings den Verzicht auf weitere Rechtsmittel an. :arrow: :idea:
0
![]()
Seite: 1 |
2
|
12.05.2007 14:20
12.05.2007 13:18
12.05.2007 13:08
11.05.2007 19:52
11.05.2007 19:43
11.05.2007 19:41
11.05.2007 19:33
HiddenNickname
0
11.05.2007 19:29
11.05.2007 17:40
11.05.2007 17:21
11.05.2007 17:05
11.05.2007 16:59
10.05.2007 22:28
10.05.2007 21:59
10.05.2007 21:51
10.05.2007 21:43
10.05.2007 21:30
10.05.2007 21:27
10.05.2007 21:20
0
![]()
Seite: 1 |
2
|
|
|