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Schulbesuch verboten!


21.07.2009 11:47
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Hessen versagt weiterhin Menschenrecht auf Bildung.

Schulbesuch für Kinder ohne Aufenthaltsstaus bleibt trotz dringendem Regelungsbedarf verboten



Im Hessischen Landtag ist erneut Streit um das Recht auf Schulbesuch für Kinder ohne legalen Aufenthalt in Deutschland entbrannt. Im letzten September hatte der kulturpolitische Ausschuss des Landtages mit großer Mehrheit gefordert, dass Kindern von so genannten Illegalen der Schulbesuch ermöglicht werden soll. Zusätzlich forderte er, dass ausländerrechtlich nur geduldete Kinder in die Schulpflicht einbezogen werden sollen. Da Verordnungen allerdings nur vom jeweiligen Ministerium erlassen werden, hatte dies keine bindende Wirkung für das damals noch von Herrn Banzer geführte Kultusministerium und führte nicht zu einer Änderung der Rechtslage.



Im Koalitionsvertrag vereinbarten CDU und FDP, dass man den eine Lösung für die Problematik des Schulbesuchs finden wolle. Ende Juni ließ dann Kultusministerin Henzler (FDP) verlauten, dass das Kultusministerium einen ersten Entwurf vorgelegt habe – dies war allerdings noch nicht mit dem Koalitionspartner abgesprochen und führte zu promptem Widerspruch seitens der CDU. Ob bis zum Beginn des neuen Schuljahres eine Lösung im Sinne der Kinder gefunden wird, scheint derzeit fraglich.

Hintergrund ist eine noch geltende Regelung in der Verordnung zum Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache, die besagt, dass bei der Anmeldung zu einer Schule eine gültige Meldebescheinigung vorgelegt werden muss – was faktisch zum Ausschluss der besagten Kinder vom Schulunterricht führt. GEW, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsorganisationen fordern schon lange, diesen Passus aus der Verordnung zu streichen. Kinder, die ausländerrechtlich nur geduldet werden, haben in Hessen lediglich das Recht auf Schulbesuch, unterliegen jedoch nicht der Schulpflicht.

Dass es auch anders geht, zeigt z.B. das ebenso wie Hessen schwarz-gelb regierte NRW: Dort hat das Kultusministerium den Schulleitern explizit untersagt, Meldebescheinigungen o.ä. zu verlangen. Dort können die Kinder ihr Menschenrecht auf Bildung wahrnehmen, ohne darunter zu leiden, dass ihre Eltern keinen legalen Aufenthaltsstatus haben.

In einer Studie aus dem Jahr 2006, die das Diakonische Werk in Hessen und Nassau in Auftrag gegeben hatte, schätzen die Verfasser/innen die Zahl der Menschen ohne legalen Aufenthalt allein in Frankfurt auf 25-40.000 Personen.



Weitere Infos: Hessischer Flüchtlingsrat, Leipziger Str. 17, 60487 Frankfurt, Tel: 069 - 976 987 10, hfr@fr-hessen.de, www.fr-hessen.de


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