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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadSteuerkl. Paare m Kindern
04.02.2004 21:11
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0 Bis einschließlich 2003 stand "Alleinerziehenden" nach § 32 Abs. 7 EStG einen Haushaltsfreibetrag in Höhe von 2.340 ? zu, wenn sie einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld für mindestens ein Kind erhielten und das Kind bzw. die Kinder in ihrer Wohnung gemeldet waren. Anders als bei Ehegatten galt diese Regelung infolge des Scheiterns des Ergänzungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz nicht nur für getrennt lebende, sondern auch für zusammenlebende Lebenspartner. Ab dem Jahr 2004 erhalten "Alleinerziehende" statt des Haushaltsfreibetrags einen Entlastungsbetrag i. H. von 1308 ? jährlich (109 ? monatlich; § 24b EStG-neu). Dieser Entlastungsbetrag wird - wie bisher der Haushaltsfreibetrag - einmal (auch bei mehreren Kindern) zusätzlich zum Kindergeld bzw. den Freibeträgen für Kinder gewährt. Für das Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber wird auf der Lohnsteuerkarte - wie bisher beim Haushaltsfreibetrag - die Steuerklasse II bescheinigt (§ 38b Satz 2 Nr. 2 EStG-neu). Aber: Der neue Entlastungsbetrag steht nur "echten" Alleinerziehenden zu, das heißt, sie dürfen keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person bilden. Von einer für den neuen Entlastungsbetrag schädlichen Haushaltsgemeinschaft wird regelmäßig ausgegangen, wenn eine andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Arbeitnehmers gemeldet ist. Deswegen werden zusammenwohnende Lebenspartner und Paare mit Kindern jetzt in Steuerklasse I eingeordnet. Da die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2004 schon vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung ausgestellt worden waren, fordern die Finanzämter die Lohnsteuerkarten mit der Steuerklasse II zurück und verlangen von den Steuerpflichtigen Auskunft über ihre Lebensverhältnisse.
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13.02.2004 10:17
05.02.2004 00:06
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