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Urteil vom BVerfG - zur künstl. Befruchtung


01.03.2007 21:52
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28. Februar 2007
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Finanzierung künstlicher Befruchtungen: Keine Aussage über die Zulässigkeit der Insemination bei lesbischen Paaren

Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes darf der Gesetzgeber
auch weiterhin die Finanzierung der künstlichen Befruchtung durch die gesetzliche Krankenversicherung auf Ehepaare beschränken. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Urteil hat keine Konsequenz für die politische Frage der Zulässigkeit künstlicher Befruchtung bei lesbischen Frauen. Das Bundesverfassungsgericht
hat sich ausdrücklich nur zu der Frage geäußert, ob Krankenkassen verpflichtet sind, bei nicht verheirateten, heterosexuellen Paare die Kosten
für die Befruchtung zu übernehmen. Der Urteilstext enthält keine Aussagen über die Zulässigkeit von künstlichen Befruchtungen in Lebenspartnerschaften.

Die Besserstellung der Ehepaare ist mit der höheren Verantwortung der Partner in der Ehe als einer auf Dauer angelegten rechtlich geregelten
Partnerschaft begründet worden. Die dort genannten Kriterien treffen in gleicher Weise auf Lebenspartnerschaften zu. Sie sind in gleicher Weise zu gegenseitiger Unterstützung verpflichtet wie Ehepaare.

Bei Ehepaaren und lesbischen Paaren sind künstliche Befruchtungen mit dem Samen Dritter zulässig. Allerdings lehnen die ärztlichen Standesvertretungen
die gynäkologische Hilfestellung bei Lesbenpaaren immer noch ab. Das geschieht aber nicht aus rechtlichen oder moralischen Erwägungen, sondern
allein aus Angst vor möglichen Unterhalts-/ Schadensersatzansprüchen. Das ist unsinnig, denn durch die Zulassung der Stiefkindadoption sind dann nur noch die Lebenspartnerinnen unterhaltspflichtig.

Quelle: LSVD


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02.03.2007 00:56
editiert am 02.03.2007 00:57 melden kommentieren
02.03.2007 00:50

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