Vermieter will Foto, Name, Alter der Katze
Hallo liebe Userinnen!
Diese Frage richtet sich an die Expertinnen unter euch
Folgende Situation:
Meine Wohnungsgesellschaft verbietet Tierhaltung.
Eigentlich.
Denn auf Nachfrage, ob ich meine Katze trotz "Verbot" (das meines Wissens nach auch nicht mehr rechtskräftig ist, seit Anfang des Jahres) halten darf, meinte die zuständige Sachbearbeiterin, dass die Katzenhaltung nach Absprache möglich sei.
Eingezogen bin ich im Juni diesen Jahres und die Wohnungsgesellschaft hat dem Vertrag ein extra "Verbotsformular" für Tierhaltung beigefügt, welches der Mieter unterzeichnen soll.
Da ich ein bisschen Bammel hatte, dass die Whg-Gesellschaft mir nach Unterzeichnung dennoch die Haltung meiner Katze verbieten kann, bin ich zu einer Anwältin gegangen, die meinte, ich solle das Formular unterschreiben und sollte es Probleme geben, könne man immer noch gegen ein nachträgliches Verbot vorgehen (da es ja bereits die Absprache mit der Sachbearbeiterin gab).
Soweit so gut.
Ich hab also alles unterschrieben und eingeschickt.
Jetzt aber kam die Forderung ein Foto von meiner Katze mitzuschicken, sowie Namen und Alter preiszugeben.
Ich hab schon hin- und her gegoogelt, finde aber keinen passenden Paragraphen.
Weiß zufällig jemand von euch, inwiefern der Vermieter bzw. die Gesellschaft diese Informationen verlangen darf?
Mir wurde jetzt schon mit der Rechtsabteilung gedroht und meine Anwältin ist momentan im Urlaub.
Ich hoffe eine von euch kann mir helfen!
Diese Frage richtet sich an die Expertinnen unter euch

Folgende Situation:
Meine Wohnungsgesellschaft verbietet Tierhaltung.
Eigentlich.
Denn auf Nachfrage, ob ich meine Katze trotz "Verbot" (das meines Wissens nach auch nicht mehr rechtskräftig ist, seit Anfang des Jahres) halten darf, meinte die zuständige Sachbearbeiterin, dass die Katzenhaltung nach Absprache möglich sei.
Eingezogen bin ich im Juni diesen Jahres und die Wohnungsgesellschaft hat dem Vertrag ein extra "Verbotsformular" für Tierhaltung beigefügt, welches der Mieter unterzeichnen soll.
Da ich ein bisschen Bammel hatte, dass die Whg-Gesellschaft mir nach Unterzeichnung dennoch die Haltung meiner Katze verbieten kann, bin ich zu einer Anwältin gegangen, die meinte, ich solle das Formular unterschreiben und sollte es Probleme geben, könne man immer noch gegen ein nachträgliches Verbot vorgehen (da es ja bereits die Absprache mit der Sachbearbeiterin gab).
Soweit so gut.
Ich hab also alles unterschrieben und eingeschickt.
Jetzt aber kam die Forderung ein Foto von meiner Katze mitzuschicken, sowie Namen und Alter preiszugeben.
Ich hab schon hin- und her gegoogelt, finde aber keinen passenden Paragraphen.
Weiß zufällig jemand von euch, inwiefern der Vermieter bzw. die Gesellschaft diese Informationen verlangen darf?
Mir wurde jetzt schon mit der Rechtsabteilung gedroht und meine Anwältin ist momentan im Urlaub.
Ich hoffe eine von euch kann mir helfen!
