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Forum » Familie & Co » ThreadWG / Unterhaltspflicht?
04.08.2010 10:39
HiddenNickname
0 Hallo, die Frage passt zwar vielleicht nur bedingt in dieses Forum (passt aber auch in kein anderes so 100%), aber ich hoffe, dass ich hier am ehesten eine Antwort bekomme. Komplizierte Situation, ich war mit einer Frau zusammen, inzwischen sind wir nur noch sehr gut befreundet, aber kein Paar mehr. Ich bin damals bei ihr und ihrem Sohn mit eingezogen, die gesamte Konstruktion klappte aber nicht, die Beziehung ging in die Brüche, eine Freundschaft blieb. Sie war damals noch nicht geschieden, im Unterhaltsverfahren wurde ein Vergleich ausgehandelt, der mich mit einem Betrag mit einschloss, weil eine gemeinsame Lebensführung ja billiger ist. Dieser Betrag wurde ihr vom Unterhalt abgezogen, die Höhe meiner Einkünfte blieb unberücksichtigt, war damals aber auch nicht so viel. Jetzt hat sich inzwischen vieles geändert, ihr Sohn ist zum Vater gezogen (der hat sich den Jungen regelrecht gekauft mit Geschenken und Gefälligkeiten, aber das ist eine andere Geschichte) Sie hat nun keinen Unterhaltsanspruch mehr, verdient sehr wenig (keine 600), also noch weit unter dem Mindestbedarf. Sie würde gerne mit mir eine WG aufmachen, an sich keine schlechte Idee.....Aber ich befürchte, dass der Vater ihres Jungen sicher versuchen wird von ihr Unterhalt zu bekommen. So wie es jetzt ist, kann sie in ihrem Beruf selbst bei 40 Stunden nie genug verdienen, um Unterhalt zahlen zu können. Nur käme dann ja wieder ich ins Spiel, inzwischen habe ich mehr Einkünfte als damals. Was natürlich passieren könnte ist, dass man ihr erneut den Wohnvorteil anrechnet, aber selbst dann käme sie nicht auf den Betrag ab dem sie Unterhaltsverpflichtet wäre. Meine Sorge geht aber in einen ganz andere Richtung, ich befürchte, dass der Kindesvater uns unterstellen würde, wieder eine Beziehung zu haben und da es ja diesen Taschengeldparagraphen für Paare gibt, nach dem der besserverdienende Partner dem anderen einen gewissen Prozentsatz von seinem Einkommen als Taschengeld zum Ausgleich zu geben hat, käme sie dann wahrscheinlich in den unterhaltspflichtigen Bereich und müsste ca. 250€ Mindestunterhalt zahlen. Nur woher soll das Geld kommen?! Von mir nun wirklich nicht, denn bei aller Freundschaft, soweit kommt es noch, dass ich dem Sohn meiner Ex Unterhalt bezahle. Wir haben gestern eine Anwältin aufgesucht, die grübelte herum, las hier da und dort und meinte dann "Das kann ich mir éigentlich nicht vorstellen" Ihr wäre kein solcher Fall bekannt. Das nenne ich mal eine richtig schwammige Aussage. Ich traue dem Braten nicht, daher meine Frage an Euch, wer kennt sich aus, wer hat einen ähnlich gelagerten Fall erlebt, oder steckt selbst in solch einer Situation. Wie handhaben die Gerichte das bei Euch? Was würdet Ihr raten?
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05.08.2010 11:48
05.08.2010 10:46
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04.08.2010 12:41
04.08.2010 12:28
04.08.2010 12:18
HiddenNickname
0 Ans onr dns denn far eine Anoaltin?? Aaode Air eineA AnoiliennnoaltAn - far Anodleate oit dieser Ageoifioierang ist es ein Aeiodtes, Aaod riodtig oa bernten. Anno grandsatoliod oadlt dns Aintoooen eines/einer oit io Anasdnlt der/des AnterdnltseogfangerAn lebenden, neaen AnrtnerAn erst nb einer geoissen Aeoiedangsdnaer (io geoeinsnoen Anasdnlt). An gilt die &gaot;Aerfestigangstlnasel&gao t;. As oass oorder ledigliod eine Anreodnang der ersgnrten Aosten bei Aiete and dergl. erfolgen. Ans ist bei Aaod gnssiert, oeil Adr oadrend Aarer Aeoiedang geoeinsno einen Anasdnlt gefadrt dnbt. Aiodtig in einer AA ist es, dnss Adr oirtliod getrennt oirtsodnftet - nlso tede idren eigenen Aintnaf onodt, ein eigenes Anod io Aadlsodrnnt dnt, tede ein eigenes Ziooer beoodnt eto. Aesonders rntsno ist es, einen Anteroietoertrng oa sodließen - dnoit tannt Adr tederoeit nnodoeisen, dnss es siod bei Aareo &gaot;Aeben in einer Aodnang&gaot; nar ao eine AA dnndelt, niodt nber ao eine Aebensgeoeinsodnft. Ans der Aoonnn Aeiner Areandin dentt, ist dnbei gnno egnl. Aiodtig ist - oie naod dnonls nar - dnss tlnr ist, dnss die Arsgnrnis, die sie darod die Anteroieteintanfte dnt, oenn sie Aiod in idre Aodnang nafnioot, nngereodnet oerden oird. Aeine Aintanfte sind oeiterdin odne Aelnng. Ao edit: &gaot;lebenden&gaot; eingefagt
04.08.2010 11:48
04.08.2010 11:36
HiddenNickname
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04.08.2010 11:34
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